Beamten Online-Portal für Heilfürsorge und Beihilfe

Beihilfe-Krankenversicherungen und Anwartschaften

 
 
 
 
 
 
Versicherungen für Polizei und Berufsfeuerwehr
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Heilfürsorge oder Beihilfe

Ob Sie als Polizeianwärter in der Ausbildung, als Polizeibeamter oder Beamter der Berufsfeuerwehr gesetzlich dem System der freien Heilfürsorge zuzuordnen sind oder der Beihilfe unterliegen, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Als Heilfürsorgeberechtigter sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung nachzuweisen. Am besten in Kombination mit einer Anwartschaft bei bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Fallen Sie in das System der Beihilfe, ist es ratsam, eine leistungsstarke und preisgünstige Restkostenversicherung abzuschliessen. Diese Private Krankenversicherung deckt dann den Teil der medizinischen Aufwendungen ab, für den die Beihilfe nicht aufkommt. Wir haben uns an dieser Stelle um eine möglichst strukturierte Darstellung bemüht. Sie sollten sich trotzdem bei Ihrem Dienstherrn vorab informieren, in welches System Sie fallen. Teilweise gibt es Ausnahmen, die wir hier nicht berücksichtigen konnten.
 
 

Top-Service - online oder per Telefon

MMC besteht aus einem kompetenten Expertenteam im Bereich Anwartschaftsversicherungen, Pflegepflichtversicherungen und Beihilfeversicherungen. Egal ob es um Sie selbst geht und/oder um Ihre Familienmitglieder. Und dafür stehen wir für Sie telefonisch bereit: werktags von 9 Uhr bis 18 Uhr. Email-Anfragen beantworten wir innerhalb von 12 Stunden..
 
 

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Einige tausend Kunden lassen sich von uns beraten und ihre Versicherungsverträge betreuen.Besonders im komplizierten Heilfürsorge- und Beihilfebereich sollten Sie auf hohe Beratungsstandards nicht verzichten. Dafür stehen wir seit 20 Jahren !
 
 

Pflegepflicht und Anwartschaft

Polizeianwärter, Polizeibeamte und Berufsfeuerwehrleute im System der Heilfürsorge sind gesetzlich verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Dringend zu empfehlen ist dies in Kombination mit einer Anwartschaftsversicherung.
 
 

Ende der aktiven Dienstzeit

Ab dem Zeitpunkt, wenn Sie Ihren Dienst beenden, ändert sich auch Ihre Krankenversicherungssituation. Der Anspruch auf Heilfürsorge endet bei denjenigen, die in ihrer aktiven Dienstzeit Heilfürsorge genossen haben. An die Stelle der Heilfürsorge tritt dann die Beihilfe. Diejenigen, die bereits während ihrer aktiven Dienstzeit beihilfepflichtig waren, ändert sich häufig der Bemessungssatz der Beihilfe. Ab diesem Zeitpunkt sollten Sie als Heilfürsorgeberechtigter Ihre Anwartschaft aktivieren und als Beihilfeberechtigter Ihre private Restkostenversicherung entsprechend anpassen.
 
 

Beihilfeversicherung und Anwartschaft für Ehepartner und Kinder

Versicherungsbedarf entsteht zwangsläufig auch für Familienmitglieder von Polizisten und Berufsfeuerwehrleuten, die heilfürsorge- oder beihilfeberechtigt sind. Kinder haben einen eigenen Beihiilfeanspruch und Ehepartner ebenfalls, wenn sie ein bestimmtes Jahreseinkommen nicht überschreiten.
 
 

Privatpatient als Heilfürsorgeberechtigter

Während Ihrer Dienstzeit als Polizeibeamter oder Beamter der Berufsfeuerwehr müssen Sie nicht auf privatärztliche Leistungen verzichten. Sie können auch als Heilfürsorgeberechtigter Ihre Anwartschaft sinnvoll dadurch ergänzen, indem Sie eine Krankenhauszusatzversicherung oder eine Zahnzusatzversicherung abschließen. Sinnvoll ist es auch, sich gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit einer Pflegezusatzversicherung abzusichern.