MMC-GmbH
Polizei Baden-Württemberg- Krankenversicherung

Änderungen bei der Beihilfe in Bremen

 

Änderungen in den Beihilfesätzen

Zum 01.12.2022 hat sich die Beihilfeverordnung in Bremen geändert. Dadurch wurden die Beihilfebemessungssätze für Beihilfeberechtigte geändert.

 

Was hat sich geändert ? 

Die Beihilferegelungen sind weitestgehend denen des Bundes angepasst worden. Für beihilfeberechtigts Personen mit maximal einem Kind werden nunmehr 50 % Beihilfe gewährt, bei Beihilfeberechtigten mit mehr als einem Kind 70 %. Berücksichtungsfähige Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner erhalten 70 %. Kinder erhalten 80 %. Versorgungsempfänger erhalten 65 – 80 %.

 

Zweck der Änderungen

Durch die Anhebung der Beihilfesätze werden die Beiträge für die private Krankenversicherung (Restkostenversicherung) verringert und bedeutet somit geringere Aufwendungen für die Krankenversicherung. Die privaten Krankenversicherungen haben auf diese Änderungen bereits reagiert und ihre Prämien sowohl bei Bestandskunden als auch bei der Kalkulation für Neukunden entsprechend angepasst.

 

Was bedeutet das für Heilfürsorgeberechtigte ?

Gleichwohl hat die Beihilfeänderung auch Auswirkungen auf die monatlichen Beiträge der Anwartschaftsversicherung, da die Anwartschaftsversicherung immer auf die später zu aktivierende beihilfekonforme Krankenversicherung kalkuliert ist.

 

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