Aktivierung der Anwartschaft
- Was bedeutet Aktivierung der Anwartschaft
- Was passiert nach Aktivierung der Awartschaft
- Zeitpunkt zur Aktivierung der Anwartschaft
- Umwandlung der Anwartschaft in eine Beihilfeversicherung
Wenn Sie Ihre Anwartschaft aktivieren, bedeutet das, dass Sie Ihre Anwartschaftsversicherung in eine aktive Krankenversicherung umwandeln. Ein entsprechendes Schreiben an Ihre Krankenversicherung vor Dienstzeitende genügt. Dabei gibt es zwei Umstände, die Anlass zu einer Aktivierung sind. Entweder Sie werden während des aktiven Dienstes oder nach der Ausbildung beihilfepflichtig. Dann aktivieren Sie Ihre Anwartschaft um ohne Gesundheitsprüfung in die beihilfekonforme Restkostenversicherung zu wechseln oder spätestens nach Ende Ihrer Dienstzeit, da dann auf jeden Fall die Beihilfepflicht eintritt ( meistens zu 70 %).
Mit dem Dientzeitende und dem Eintritt in den Ruhestand beginnt Ihre Pensionsphase und Ihre Heilfürsorge endet. An die Stelle der Heilfürsorge tritt jetzt die Beihilfe. Sie erhalten in der Regel einen 70- prozentigen Beihilfeanspruch und aktivieren Ihre Anwartschaft . Das führt dann dazu, dass Sie ohne Gesundheitsprüfung und bei der Grossen Anwartschaft zum ursprünglichen Eintrittsalter in Ihre 30- prozentige Private Krankenversicherung eintreten. Und zwar bei dem Unternehmen, bei dem Sie die Anwartschaftsversicherung geführt haben. Diese Private Krankenversicherung deckt damit die medizinischen Kosten ab, für die die Beihilfe nicht aufkommt.
Der andere Umstand eine bestehende Anwartschaft zu aktivieren besteht dann , wenn Sie während der Dienstzeit oder nach der Ausbildung vom System der Heilfürsorge in das System der Beihilfe wechseln.
Wichtig ist dabei auch, keine Frist zu verpassen. Bei manchen Krankenversicherungen kann es passieren, dass, wenn die Anwartschaft zu spät aktiviert wird, eine erneute Gesundheitsprüfung vorgenommen wird . Deshalb sind Sie dann auf der sicheren Seite, wenn Sie etwa ein halbes Jahr vor Dienstzeitende Ihre Krankenversicherung entsprechend schriftlich informieren, dass Sie demnächst aufgrund des Dienstzeitendes beihilfepflichtig werden.
Nach Dienstzeitende wandeln Sie ihre Anwartschaft in eine beihilfekonforme Krankenversicherung um. Das bedeutet, dass Sie nunmehr nicht mehr über die Heilfürsorge versichert sind, sondern über die Beihilfe und Ihre dann aktivierte Private Krankenversicherung zu 30 Prozent. Im Falle der Aktivierung der Anwartschaft während der aktiven Dienstzeit oder nach der Ausbildung genügt ebenfalls eine einfache Mitteilung an die Krankenversicherung oder an uns, dass Beihilfepflicht eingetreten und deswegen die Umwandlung in eine beihilfekonforme Krankenversicherung zu 50 oder mehr Prozent einzurichten ist.