Altersvorsorge für Beamte
- Private Vorsorge notwendig
- Altersvorsorge durch Riester
- Altersvorsorge durch Basisrente
- Private Rentenversicherung
Die staatliche Altersversorgung ist in den letzten Jahren immer weiter geschrumpft. Der Staat zahlt pensionierten Polizisten im Ruhestand maximal nur noch 71,75% der ruhegehaltfähigen Bezüge Mit Ausnahme der allgemeinen Stellenzulage finden dabei die Zulagen keine Berücksichtigung bei der Ruhegeldberechnung. Weiterhin erfolgt eine schrittweise Anhebung auf das Alter 67.
Das führt zu einer erheblichen Versorgungslücke, die durch private Altersvorsorge geschlossen werden kann.
Auch als Polizist haben Sie einen Anspruch auf Riesterförderung. Dadurch erhalten Sie direkte staatliche Zuschüsse für sich selbst und die Kinder. Darüber hinaus dürfen die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden.
Einen Anspruch auf die Rürup-Förderung haben auch Polizeibeamte. Die Höhe wieviel monatliche oder jährliche Beiträge man in den Rürup-Vertrag einzahlen kann ist jedoch begrenzt. Entsprechend zur Situation von Angestellten werden fiktive Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung vom Maximalbeitrag abgezogen, obwohl Beamte keine Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung zuführen.
Da man als Beamter im Alter ohnehin eine relativ hohe Steuerbelastung hat, ist die Ertragsanteilsbesteuerung der Privaten Rentenversicherung attraktiv. Insbesondere auch, weil man in der Verwendung des Sparkapitals flexibel ist. Andererseits müssen die monatlichen Beiträge aus dem Netto bezahlt werden. Bei einem Pensionseintrittsalter von 67 Jahren werden dann aber nur 17 Prozent versteuert. Je nach Laufzeit des Vertrags kann eine fondsgebundene Rentenversicherung oder eine klassische Rentenversicherung abgeschlossen werden