Anwartschaftsversicherung

Anwartschaft in der Krankenversicherung bedeutet, dass Polizeianwärtern, Polizeibeamten und Beamten der Berufsfeuerwehr die Heilfürsorge genießen, die Möglichkeit geschaffen wird, den später benötigten Krankenversicherungsschutz zu erlangen. Denn nach dem Ende der Heilfürsorge werden Sie beihilfepflichtig und müssen eine entsprechende Restkostenversicherung nachweisen. Eine solche Restkostenversicherung ist eine private Krankenversicherung, die die Aufnahme abhängig macht vom Gesundheitszustand. Die frühzeitig abgeschlossene Anwartschaft garantiert Ihnen aber die reibungslose Aufnahme in die später benötigte Restkostenversicherung. Praktisch bedeutet das, dass sie den Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses „einfriert“. Das wiederum bedeutet für Sie: mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, die im Laufe der Dienstzeit auftreten können, werden später beim Eintritt in die private Krankenversicherung nicht berücksichtigt.
Eine Anwartschaft garantiert Ihnen als Polizeibeamten, dass Sie den Krankenversicherungsschutz zum Ende Ihrer Dienstzeit bekommen, den Sie benötigen. Unabhängig davon, ob Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen. Die freie Heilfürsorge endet nämlich mit der aktiven Dienstzeit und Sie müssen sich zum Zeitpunkt Ihrer Pensionierung selbst krankenversichern. Maßgeblich dabei ist der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt der Anwartschaft . Die Gesundheitsprüfung erfolgt dabei also in jungen Jahren, wenn Sie eher wenig gesundheitliche Beeinträchtigungen haben und das nur einmal. Die Anwartschaftsversicherung ist somit vergleichbar mit einer verbindlichen Reservierung für Ihre später benötigte Restkostenversicherung nach Ende der aktiven Dienstzeit. Eine Anwartschaftsversicherung kann sich auch auf eine Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung erstrecken. Dies muss allerdings dann bei Antragsaufnahme vereinbart werden. Ein aktiver Versicherungsschutz besteht während der Dauer der Anwartschaftsversicherung nicht.
Als Polizeianwärter in der Heilfürsorge sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Pflegepflichtversicherung zu führen. Dies kann über eine Gesetzliche oder eine Private Krankenkasse organisiert werden. Bei einer Gesetzlichen Krankenkasse ist der Beitrag für eine Pflegepflichtversicherung jedoch etwa dreimal so hoch wie in einer Privaten Krankenversicherung. Der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung ist vergleichbar. Eine Pflegepflichtversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung bekommen Sie jedoch nur in Verbindung mit einer Anwartschaftsversicherung. Da Sie eine Anwartschaftsversicherung bereits für 0.90 Euro monatlich bekommen, stellen Sie sich in der Privaten Versicherung kostenmäßig besser.
Bei der kleinen Anwartschaft sichern Sie sich Ihren Gesundheitszustand . Eine erneute Gesundheitsprüfung beim Übergang in die Private Krankenversicherung erfolgt dann nicht mehr. Bei der Aufnahme in eine Private Krankenversicherung sind grundsätzlich der Gesundheitszustand und das Eintrittsalter maßgeblich. Während die kleine Anwartschaft sozusagen die Eintrittskarte in die nach der aktiven Dienstzeit notwendige Beihilfeversicherung darstellt, sichert Ihnen die große Anwartschaft zusätzlich das Eintrittsalter, das Sie zum Zeitpunkt der Anwartschaft hatten.
Sie unterliegen während der Anwärterausbildung im mittleren Dienst, im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst als Polizeireferendar der freien Heilfürsorge. Nach Beendigung der Ausbildung und ab der Ernennung Beamter auf Probe fallen Sie in das System der Beihilfe: hier würde es genügen, eine „kleine Anwartschaftsversicherung“ in Verbindung mit einer Pflegepflichtversicherung abzuschließen. Die Phase der Ausbildung ist zeitlich überschaubar und würde die dann erforderliche Restkostenversicherung aufgrund des Eintrittsalters nur unwesentlich teurer werden lassen.
Sie genießen während der Anwärterausbildung im mittleren Dienst, im gehobenen Dienst oder im höheren Dienst als Polizeireferendar freie Heilfürsorge. Nach Beendigung der Ausbildung ab der Ernennung Beamter auf Probe unterliegen Sie weiterhin dem System der freien Heilfürsorge. Hier ist anzuraten, eine „große Anwartschaftsversicherung“ schon zu Beginn der Anwärterausbildung abzuschließen. Sie haben so die Sicherheit, später nach Beendigung der aktiven Dienstzeit in eine Private Beihilfeversicherung zum ursprünglichen Eintrittsalter ohne erneute Gesundheitsprüfung eintreten zu können. Alternativ kann für die Ausbildung auch eine Kleine Anwartschaftsversicherung abgeschlossen werden, die nach Beendigung der Ausbildung und Übernahme in den aktiven Dienst in eine Große Anwartschaftsversicherung umgewandelt werden sollte.
Als Beamter sind Sie vom Sozialgesetzbucheindeutig dem privaten Versicherungssystem zuzuordnen. Die Beihilfe erstattet Ihnen in Ihrer aktiven Dienstzeit 50 % der Krankheitskosten, ab zwei Kindern in der Regel mit 70 % an den medizinischen Aufwendungen. Nach Dienstende erhalten Sie 70 % Beihilfe. In Deutschland besteht auch als Pensionär die gesetzliche Pflicht, sich kranken zu versichern. Natürlich könnten Sie das grundsätzlich auch bei einer Gesetzlichen Krankenkasse tun. Davon ist jedoch abzuraten, weil dies einfach viel zu teuer wird bei einem entsprechend durchschnittlichen Leistungsspektrum. Außerdem findet die 70 %-ige Beihilfe bei der Gesetzlichen Krankenkasse keine Berücksichtigung Eine Private Restkostenversicherung ist dagegen auf die Beihilfe ergänzend zugeschnitten, viel besser von den Leistungen und deutlich günstiger als eine Gesetzliche Krankenkasse. Sie müssen lediglich 30 % privat abdecken.
 

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