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Krankenversicherungen für Beamtenanwärter und Referendare

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Beamtenanwärter in der Ausbildung. Die Faktenlage

 
Als Beamtenanwärter sind Sie vom Status her zunächst Beamter auf Widerruf. Nach der Ausbildung erfolgt die Verbeamtung auf Probe und nach einer gewissen Zeit erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Welcher Beihilfeverordnung Sie als Beamtenanwärter unterliegen, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland Sie tätig sind. Die Beihilfeverordnungen der Bundesländer unterscheiden sich erheblich. Beamtenanwärter, die bereits in der Ausbildung beihilfeberechtigt sind, sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Beihilfeberechtigte Anwärter können sich zwar grundsätzlich auch als freiwilliges Mitglied bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Empfehlenswert ist jedoch, eine beihilfekonforme Private Krankenversicherung abzuschließen. Speziell für Beamtenanwärter gibt es besondere Ausbildungstarife, die pass genau und individuell abgestimmt auf die jeweilige Beihilfeverordnung die Leistungen der Beihilfe ergänzen und sehr günstig sind.