Beihilfeversicherung für Kinder

Kinder von Beamten können nur dann von der Beihilfe berücksichtigt werden, wenn sie in den Familienzuschlag entsprechend dem Bundesbesoldungsgesetz berücksichtigungsfähig sind. Beim Familienzuschlag gibt es dabei verschiedene Stufen. Verheiratete Beamte ohne Kinder gruppiert man in Stufe 1. Wenn das Kindergeld dem Beamten für ein Kind zusteht, erfolgt die 2.Stufe und bei weiteren Kindern Stufe 3. Kinder, die sich direkt auf die Einstufung im Familienzuschlag auswirken, fallen in das System der Beihilfe. Der Familienzuschlag wird also dann relevant, wenn für das Kind Kindergeld bezogen wird. Das geht längstens bis zum 25. Lebensjahr, wenn Ihr Kind eine Ausbildung macht, das freiwillige soziale Jahr ableistet oder ein Studium absolviert. So lange ist es berücksichtigungsfähig und Sie können für das Kind Beihilfe beantragen.
Vorsorgemaßnahme und Früherkennung erstattet die Beihilfe. Dazu gehören beispielsweise auch die notwendigen Impfungen. Wenn Verhaltens- oder Psychotherapien für Kinder und Jugendliche notwendig sind, sollte das vorab mit der Beihilfestelle abgestimmt werden, in welchem Umfang die Kostenübernahme erfolgt.
Kinder von heilfürsorgeberechtigten Polizeibeamten und Berufsfeuerwehrleuten erhalten keine Heilfürsorge. Vielmehr muss hier eine beihilfekonforme Krankenversicherung über die Restkosten von 20 Prozent abgeschlossen werden.
Die Beiträge für eine beihilfekonforme Krankenversicherung sind entsprechend günstig, da nur 20 Prozent entsprechend versichert werden müssen. Die Beihilfe erstattet 80 Prozent.
 
 

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