Beihilfeversicherung
- Was bedeutet Beihilfe
- Warum privat und nicht gesetzlich
- Oder doch gesetzlich ?
- Leistungen der Privaten Krankenversicherung
- Wechsel in die PKV immer möglich?
Als Polizeibeamter oder Beamter der Berufsfeuerwehr haben Sie Anspruch auf Beihilfe, wenn es die für Sie geltende Beihilfeverordnung vorsieht und sie damit nicht in das System der Heilfürsorge fallen. In welches System ( Heilfürsorge oder Beihilfe) Sie fallen, richtet sich also konkret nach den Regelungen des Bundeslandes bzw. Ihres Dienstherrn. Landespolizeibeamte mit bis zu einem Kind bekommen in den meisten Ländern 50 % Beihilfe und mit zwei oder mehr Kindern 70 %. Spätestens aber nach Dienstzeitende - also ab Beginn Ihrer Pensionierung- kommt auch der Polizeibeamte, der während seiner Dienstzeit Heilfürsorge bekommen hat, in den Genuß der Beihilfe - und zwar zu 70 %. Zusammenfassend übernimmt die Beihilfe also nur einen Teil der Kosten für medizinische Aufwendungen ( Arztkosten etc.). Bei einem Beihilfeanspruch von 50 % bleiben dann eben noch 50 %, die die Beihilfe nicht erstattet.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich bei Landespolizisten nach der Beihilfeverordnung des Bundeslandes, für das sie tätig sind. Bei Bundespolizisten und Zollpolizei nach der Beihilfeverordnung des Bundes. Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Beihilfeverordnung, die sich zwar an der Bundesbeihilfeverordnung orientiert, jedoch in Teilen davon auch abweicht. Die Beihilfeverordnungen der Länder weisen dabei mitunter erhebliche Unterschiede auf. Die Besonderheiten und Unterschiede sind auf den einzelnen Seiten ausführlich erläutert.
Da die Beihilfe nur einen Teil der anfallenden medizinischen Kosten auffängt, stehen Sie als Polizeibeamter oder Beamter der Berufsfeuerwehr in der Pflicht, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Seit dem 1.1.2009 ist dies gestzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich haben Sie ein Wahlrecht, sich als freiwilliges Mitglied bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern oder aber sich für eine sogenannte Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung zu entscheiden. Die Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse ist grundsätzlich möglich, für Sie als Polizeibeamter aber eher ungünstig, da sie in der Regel deutlich teurer als eine Privaten Krankenversicherung. Anders als ein sozialversicherungspflichtig Beschäftigter erhalten Sie als Polizeibeamter von Ihrem Dienstherrn keinen Arbeitgeberzuschuss zu Ihren Krankenkassenbeiträgen. Sie würden also als freiwilliges Mitglied in der Gesetzlichen Krankenkasse den vollen Krankenkassenbeitrag ( also Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag) entrichten müssen. Dieser kann dann inklusive der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung eine hohe monatliche Belastung darstellen, je nach Besoldungsgruppe. Hinzu kommt, dass die Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich schlechter sind als die Kombi Beihilfe plus beihilfekonforme Private Krankenversicherung. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn sie mehr als vier Kinder haben.
Sind Sie in einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichert, würde diese die Kosten für medizinische Leistungen entsprechend ihrem Leistungskatalog erstatten. Für Leistungen, die die Gesetzliche Krankenkasse nicht ersetzt (beispielsweise Zahnersatz) kann der gesetzlich versicherte Polizeibeamte hierfür Beihilfe beantragen. Diese werden dann von der Beihilfestelle mit dem gültigen Beihilfesatz erstattet. Schlussendlich bleiben Sie aber in der Regel auf einem Teil der Kosten sitzen. Zusammenfassend kann man sagen, dass aufgrund der hohen Beiträge und des eingeschränkten Leistungskatalogs von einer Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenversicherung abzuraten ist.
Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung können je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft die Beihilfe auf bis auf 100 % aufgestockt werden. Die Restkostenversicherung der Privaten Krankenversicherung ist dabei auf die jeweilige Beihilfeverordnung eines Bundeslandes individuell zugeschnitten. Hinzu kommt, dass man mit einer Beihilfeergänzungsversicherung als Polizeibeamter Leistungen absichern kann, die von der Beihilfe nicht abgedeckt sind wie beispielsweise die Chefarztbehandlung im Krankenhaus, das Krankenhaustagegeld oder eine zahnärztliche Versorgung auf hohem Niveau.
Wenn Sie sich nicht bereits als Anwärter über eine Anwartschaft den Zugang in die Private Krankenversicherung gesichert haben und als beihilfeberechtigter Polizeibeamter oder Beamter der Berufsfeuerwehr noch in der Gesetzlichen Krankenkasse sind, könnten Sie jederzeit noch den Wechsel in die Private Krankenversicherung vollziehen. Schwierigkeiten könnten auftreten ( falls Sie sich nicht über eine Anwartschaft abgesichert haben), wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die die Aufnahme in eine Private Krankenversicherung erschweren oder aber schlimmstenfalls eine Aufnahme in die PKV abgelehnt wird. In diesem Fall sollten Sie aber trotzdem aktiv werden: innerhalb von drei Monaten gibt es die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen, sich in einem sogenannten „Öffnungstarif“ zu versichern. Dieser Öffnungstarif ist etwas weniger leistungsstark verglichen mit einem regulären Beamtentarif, aber immer noch deutlich besser als im Gesetzlichen System verbleiben zu müssen. Bitte beachten Sie, dass nur wenige Krankenversicherungen die Möglichkeit eines "Öffnungstarifs" anbieten.