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Anwartschaften und Krankenversicherungen für Beamte der Berufsfeuerwehr

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Beamte der Berufsfeuerwehr. Die Faktenlage

 
Ob Sie als Beamter der Berufsfeuerwehr der freien Heilfürsorge unterliegen oder dem System der Beihilfe, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland Sie tätig sind und in welchem Tätigkeitsbereich Sie arbeiten. Die Regelungen, in welchen Bundesländern Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt wird, sind sehr unterschiedlich. Teilweise wird unterschieden, ob man im feuerwehrtechnischen Dienst der Berufsfeuerwehren oder in anderen Bereichen tätig ist. Teilweise entscheiden auch die Gemeinden, ob Heilfürsorge oder Beihilfe gewährt wird. In jedem Fall ist Handlungsbedarf erforderlich. Fallen Sie in das System der Beihilfe, ist es dringend erforderlich eine Restkostenversicherung nachzuweisen. Die Beihilfe ersetzt nur einen Teil der medizinischen Aufwendungen. Der Rest wird dann über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgedeckt. Erhalten Sie dagegen Heilfürsorge, ist der Nachweis einer Pflegepflichtversicherung gesetzliche Pflicht. Diese sollten Sie mit einer Anwartschaftsversicherung kombinieren. Dabei sichert Ihnen nur die Große Anwartschaft den reibungslosen Übertritt in die Restkostenversicherung nach Dienstzeitende zum ursprünglichen Eintrittsalter und dem ursprünglichen Gesundheitszustand. Denn im Ruhestand endet die Heilfürsorge und Sie werden automatisch beihilfepflichtig. Bei der nachfolgenden Übersicht sind die Einteilungen, in welchem Bundesland das System der Heilfürsorge oder die Beihilfe Gültigkeit hat, nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Es ist jedoch möglich, dass einzelne Kommunen das jeweils andere System anwenden innerhalb des gleichen Bundeslandes. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Dienststelle, welches System für Sie gilt und kontaktieren Sie uns. Wir werden Ihnen dann das passende Angebot zusenden