Diensthaftpflichtversicherung
- Diensthaftpflicht allgemein
- Was ist eine Diensthaftpflichtversicherung ?
- Besonderes Risiko speziell bei Polizisten
- Besondere Risiken bei Berufsfeuerwehrleuten
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes haften für Schäden, die bei Ausübung ihrer Amtstätigkeit entstehen, persönlich. Eine Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie als Polizist vor eventuellen Schadenersatzforderungen. Denn insbesondere Beamte haben aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit ein erhöhtes Haftungsrisiko, aus den Schadenersatzforderungen entstehen können. Diese können aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden resultieren. Man haftet dann mit seinem Privatvermögen.
Je nach der Art der Tätigkeit haftet zunächst der Dienstherr, er kann Sie allerdings in Regress nehmen. Solche Amtspflichtverletzungen ergeben aus § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG bei Beamten bei grober Fahrlässigkeit und wenn dem Dienstherrn ein unmittelbarer Schaden entsteht. Bei gerechtfertigten Ansprüchen kommt die Diensthaftpflichtversicherung für die Ansprüche auf. Vorher wird jedoch geprüft, ob diese vom Grunde her und nach der Höhe gerechtfertigt sind. Andernfalls wehrt er diese auch ab.
Bei der Ausübung als Vollzugspolizeibeamter kann es beispielsweise im Zuge einer Festnahme zu körperlichen Verletzungen komme und dafür in Regress genommen werden.
Bei der Ausübung beispielsweise einer Brandabwehrmaßnahme kann es zu Personenschäden oder Sachschäden kommen, für die Sie haftbar gemacht werden