Kleine Anwartschaftsversicherung

Bei einer Anwartschaft sichert man sich den späteren aktiven Versicherungsschutz. Bei der Kleinen Anwartschaftsversicherung wird ander als bei der Grossen Anwartschaft ausschliesslich der Gesundheitszustand bei Antragsstellung gesichert. Bei entsprechender Aktivierung der Anwartschaft wird also keine erneute Gesundheitsprüfung für die dann notwendige Krankenversicherung durchgeführt. Das Eintrittsalter wird jedoch nicht konserviert sondern es wird bei Aktivierung das dann aktuelle Eintrittsalter zugrunde gelegt. Das ist nicht ganz ungefährlich.
Sicherlich ist der günstige Preis ein Vorteil der Kleinen Anwartschaft. Der Nachteil besteht darin, dass bei der Beitrag bei Aktivierung sehr hoch sein wird, da das dann aktuelle Eintrittsalter zugrunde gelegt wird.
Wenn Sie eine Kleine Anwartsversicherung bereits abgeschlossen haben, sollten Sie spätestens mit Ende Ihrer Polizeianwärterausbildung diese in eine Grosse Anwartschaft umwandeln. Werden Sie nach der entsprechenden für Sie gültigen Beihilfeverordnung nach der Ausbildung beihilfepflichtig, aktivieren Sie Ihre Kleine Anwartschaft in eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte.
Wenn Sie bis zur Pensionierung heilfürsorgeberechtigt sind und während Ihrer Ausbildung zum Polizisten oder bei der Feuerwehr eine Kleine Anwartschaft abgeschlossen haben, sollten Sie spätestens nach der Beendigung der Ausbildung aktiv selber dafür sorgen, diese Kleine Anwartschaft in eine Grosse Anwartschaft umzuwandeln. Es genügt eine Mail an uns und wir kümmern uns darum.
 
 

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