Krankenzusatzversicherung bei Heilfürsorge

Der Leistungkatalog der Heilfürsorge ähnelt im wesentlichen dem der gesetzlichen Krankenversicherung mit einigen Unterschieden beispielsweise im Bereich der Zuzahlungen von Medikamenten. Im Krankenhaus, in der ambulanten Arztpraxis und beim Zahnarzt bekommen Sie jedoch in etwa die Leistungen, die auch bei einer Gesetzlichen Krankenkasse gewährt werden.
Als Polzeianwärter, Polizist oder Beamter der Berufsfeuerwehr, der in das System der Heilfürsorge fällt, haben Sie die Möglichkeit, eine Krankenzusatzversicherung abzuschliessen. Dazu besteht gesetzlich -anders als bei der Pflegepflichtversicherung- keine Pflicht. Es ist jedoch zu bedenken, dass ein Einbett- oder Zweibettzimmer den Aufenthalt im Krankenhaus erheblich angenehmer macht als ein Drei- oder Vierbettzimmer. Eine bessere Genesung ist dadurch zwar nicht garantiert, macht den Krankenhausaufenthalt jedoch deutlich angenehmer. Dazu kommt noch, dass Sie über die stationäre Zusatzversicherung auch Chefarztbehandlung geniessen wie ein Privatpatient.
Beim Zahnarzt haben Heilfürsorgeberechtigte in etwas den Leistungsanspruch wie ein Gesetzlich Versicherter. Insbesondere hochwertige Materialien beim Zahnersatz (Inlays, Implantate) werden durch die Heilfürsorge nicht ausreichend übernommen. Das bedeutet, dass nicht unerhebliche Zuzahlungen auf Sie zukommen können. Das können Sie durch eine Qualtitäts-Zahnzusatzversicherung vermeiden. Diese übernimmt dann die Mehrkosten für die Leistungen beim Zahnarzt, für die die Heilfürsorge nicht aufkommt.
Je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft können SIe bei einer Zusatzversicherung von einem monatlichen Aufwand zwischen 20 und 50 Euro ausgehen, je nachdem wie alt Sie beim Einstieg sind.
 
 

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