Ja. Sie sind als Polizeianwärter gesetzlich verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung ab dem Zeitpunkt der Ausbildung abzuschließen. Unabhängig davon, ob Sie unentgeltliche Heilfürsorge genießen oder Beihilfe.
Die unentgeltliche Heilfürsorge deckt den Bereich der Pflegepflichtversicherung nicht ab. Eine Pflegepflichtversicherung muss man neben der Heilfürsorge separat abschließen.
Eine Pflegepflichtversicherung muss zu Beginn der Polizeianwärterausbildung abgeschlossen werden. Man ist gesetzlich verpflichtet den Nachweis darüber innerhalb der ersten drei Monate zu erbringen. Beispiel: Beginn der Ausbildung: 1.10. Bis zum 31.12. muss dann eine Pflegepflichtversicherung eingerichtet sein. Und zwar dann rückwirkend zum 1.10. Andernfalls kann das mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 € geahndet werden.
Grundsätzlich kann eine Pflegepflichtversicherung bei einer Gesetzlichen oder einer Privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei der Pflegeversicherung, die von der Gesetzlichen Krankenkasse angeboten wird, wird der Beitrag vom Einkommen berechnet. Beispielsweise zahlt man in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung als Polizeianwärter ohne Kind etwa 36 € monatlich.
Die Pflegepflichtversicherung in der Privaten Krankenversicherung richtet sich nach dem Eintrittsalter und ist deutlich günstiger als bei der Gesetzlichen Krankenversicherung. Der monatliche Beitrag für einen Polizeianwärter liegt je nach Eintrittsalter zwischen 14,00 € und 18,00 €.
Grundsätzlich kann bei jeder Privaten Krankenversicherung eine Pflegepflichtversicherung abgeschlossen werden. Jedoch sollte beachtet werden, dass nur wenige Versicherungen auf die Besonderheiten von Heilfürsorgeberechtigten und Beihilfeberechtigten spezialisiert sind. Zu nennen sind hier die Signal, die Continentale oder auch die DBV. Am besten Sie wenden sich einfach an uns.
Es empfiehlt sich die Pflegepflichtversicherung mit einer Anwartschaft zu kombinieren. So wird Ihr Gesundheitszustand beim Übertritt in die zum Dienstzeitende notwendige beihilfekonforme Private Krankenversicherung gesichert. Bei gesundheitlichen Vorerkrankungen könnte es nämlich ansonsten zu Risikozuschlägen kommen. Im schlimmsten Fall wird die Aufnahme in die Private Krankenversicherung sogar ganz verweigert.
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