Pflegepflichtversicherung
- Was ist die Pflegepflichtversicherung
- Gesetzliche Pflegepflichtversicherung
- Private Pflegepflichtversicherung
- Unterschiede zur sozialen Pflegeversicherung der GKV
- Beiträge der Pflegepflichtversicherung
- Leistungen
- Neue Regelung seit 2017 : Pflegegrade statt Pflegestufen
- Leistungen bei ambulanter Pflege
- Leistungshöhe bei ambulanter Pflege
- Leistungshöhe bei teilstationärer Pflge
- Leistungshöhe bei vollstationäre Pflege
Eine Pflegepflichtversicherung ist für jeden Krankenversicherten, egal ob er der privaten oder gesetzlichen Kasse angehört, Pflicht. Je nach Versichertenstatus sind Sie also der privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zugehörig. Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch gesetzlich pflegeversichert. Mitglieder von Privaten Krankenversicherungen müssen eine private Pflegepflichtversicherung abschließen.
Die Einführung der Pflegepflichtversicherung erfolgte 1995 um das finanzielle Risiko im Falle der Pflegebedürftigkeit zu veringern. Jeder privat oder gesetzlich Krankenversicherte ist dazu verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung zu führen. Auch Polizeianwärter, Polizeibeamte und Beamte der Berufsfeuerwehr, die Heilfürsorge bekommen, müssen eine Pflegepflichtversicherung nachweisen.
Sinn und Zweck ist es, einen Teil der entstehenden Kosten für Pflege abzudecken. Die Pflegepflichtversicherung deckt nicht alle Kosten ab. Es werden grundsätzlich nur Zuschüsse zu den tatsächlich anfallenden Pflegekosten gewährt. Ein erheblicher Teil des Kostenrisikos für Pflege muss also selbst übernommen werden.
Diejenigen, die dem Privaten Krankenversicherungssystem zuzuorden sind haben nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGBXI) die Pflicht eine Private Pflegeversicherung nachzuweisen. Auch diejenigen, die der Heilfürsorge unterliegen müssen eine Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Leistungen sind bei allen privaten Krankenversicherungen identisch. Die Pflicht eine gesetzliche Pflegeversicherung nachzuweisen besteht also auch für beihilfeberechtigte Beamte und für Heilfürsorgeberechtigte, die nicht in der Sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig sind (z. B. Soldaten, Polizei
beamte).
Da die Leistungen der Pflegeversicherung nach dem Sozialgesetzbuch festgeschrieben sind, gibt es kaum Unterschiede zwischen den Leistungsstandards der gesetzlichen und der privaten Pflegepflichtversicherung. So ist auch hier das Leistungsspektrum eher dürftig und kann die realen Kosten kaum abdecken.
Leistungen erhalten Sie dann, wenn seit mindestens sechs Monaten eine Pflegebedürftigkeit besteht und Hilfe benötigt wird, etwa beim Waschen, Essen oder der Versorgung im eigenen Haushalt. Vorausgesetzt wird, dass diese Hilfen mindestens 90 Minuten benötigt werden und wenigstens 45 Minuten davon für die Grundversorgung aufgewendet werden müssen. Über die Höhe der Leistungen entscheidet zudem die Einteilung in eine der fünf Pflegegerade, die die Schwere der Pflegebedürftigkeit definieren.
Unterschiede bestehen lediglich im System der Finanzierung sowie in der Leistungspraxis. Während in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung Sachleistungen gewährt werden, wird dagegen bei der Pflegeversicherung der PKV das Prinzip der Kostenerstattung angewandt.
Bei der Pflegepflichtversicherung in der Privaten Krankenversicherung ist der Beitrag nicht vom Einkommen des Versicherten abhängig.
Es gilt dassogenannte Anwartschaftsdeckungsprinzip. Dabei handelt es sich um ein modifiziertes Verfahren der Kapitaldeckung. Außerdem werden Alterungsrückstellungen gebildet.
Die Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung sind mit den der sozialen Pflegepflichtversicherung nahezu identisch. Abhängig vom Grad der Pflegebedürftigkeit und von der Art und Weise, ob die Pflege ambulant, stationär oder zu Hause erfolgt, hängt die Höhe der Leistungen ab. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen.
In der Pflegepflichtversicherung wird zwischen ambulanter und stationärer Pflege unterschieden. Bei der Pflege zu Hause werden von der Pflegekasse Sachleistungen oder ein Pflegegeld gewährt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Private Pflegeversicherer gewähren dagegen keine Sachleistungen, sondern ausschliesslich Erst6attung der Kosten in der gleichen Höhe. Dasselbe gilt bei Kosten für die Pflege in einem Pflegeheim. Hier werden Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Pflegesätze erstattet.
Seit dem 1. Januar 2017 gelten die sogenannten Pflegegrade und ersetzen damit die bislang geltenden Pflegestufen. Daher gibt es seit Anfang des Jahres nun fünf anstatt vier Abstufungen. Personen, die bereits einer Pflegestufe zugeordnet waren, werden ohne erneute Begutachtung in das System der Pflegegrade übergeleitet.
Mit den Pflegegraden wird verstärkt der Grad der Selbstständigkeit des Bedürftigen betrachtet und unterscheidet daher nicht mehr zwischen körperlichen oder psychischen Erkrankungen. Die Einstufung erfolgt nun durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) nach dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA). Diese Prüfung wird auch „MDK-Prüfung" genannt. Hierfür wird anhand eines Fragenkatalogs eine Punktzahl zwischen 0 und 100 ermittelt. Je nach Punktzahl erfolgt eine Einstufung in eine der fünf Pflegegrade. Umso höher die Punktzahl, desto höher der Pflegegrad und die Leistung. Durch dieses System soll eine objektive und präzise Zuordnung garantiert werden.
Lassen Sie sich als Pflegebedürftiger ambulant durch eine Pflegeperson (jemand, der ehrenamtlich und regelmäßig einen anderen Menschen pflegt) betreuen, erhalten Sie von der Pflegeversicherung pauschale Leistungen. Diese können Sie dann für sich selbst verwenden oder an die Pflegeperson weitergeben. Das Pflegegeld ist steuerfrei, wenn die Pflegeperson ein Angehöriger ist.
Erfolgt eine zusätzliche Unterstützung durch einen Pflegedienst, kann eine Kombination von Pflegegeld und Erstattung der häuslichen Pflegehilfe möglich sein. Das Pflegegeld wird dann prozentual gekürzt. Die Erstattung der häuslichen Pflegehilfe erfolgt nur bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe, die sich je nach Pflegegrad unterscheidet. Wird der Höchstbetrag überschritten, muss der Pflegebedürftige die Differenz selbst zahlen
Die Leistungen bei ambulanter Pflege betragen monatlich:
bei Pflegegrad 2: 316 Euro Geldleistung ambulant und 689 Euro Sachleistung ambulant.
Bei Pflegegrad 3: 545 Euro Geldleistung ambulantund 1298 Euro Sachleistung ambulant.
Bei Pflegegrad 4: 728 Euro Geldleistung ambulant und 1612 Euro Sachleistung ambulant.
Bei Pflegegrad 5: 901 Euro Geldleistung ambulant und 1995 Euro Sachleistung ambulant.
Wenn eine Betreuung zu Hause unmöglich ist, bietet sich die teilstationäre Pflege als Tages- oder Nachtpflege an. Für allgemeine Pflegeleistungen, Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnung und Pflegeeinrichtung, Aufwendungen für soziale Betreuung und medizinische Behandlung werden die Kosten bis zu einem Höchstbetrag erstattet.
Dagegen müssen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eigenständig übernommen werden.
bei Pflegegrad 1 125 Euro Leistungsbetrag stationär
bei Pflegegrad 2: 689 Euro Lestungsbetrag teilstationär und 770 Euro Leistungsbetrag stationär.
Bei Pflegegrad 3: 1298 Euro Lestungsbetrag teilsationär und 1262 Euro Leistungsbetrag stationär.
Bei Pflegegrad 4: 1612 Euro Lestungsbetrag teilsationär und 1775 Euro Leistungsbetrag stationär.
Bei Pflegegrad 5: 1995 Euro Lestungsbetrag teilsationär und 2005 Euro Leistungsbetrag stationär.
Wenn die Pflege Zuhause auf Dauer nicht mehr möglich ist, kann die Pflege auch von einer stationären Einrichtung übernommen werden. Die Kosten dafür werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag erstattet. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen jedoch eigenständig getragen werden.
Leistungsbetrag bei Pflegegrad1: 125 Euro, bei Pflegegrad 2: 770 EUro. bei Pflegegrad 3: 1262 Euro, bei Pflegegrad 4; 1775 Euro und bei Pflegegrad 5: 2005 Euro