Pflegeversicherung

Die Kosten für eine dauerhafte Pflege sind erheblich. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet zwar ab Pflegegrad 2 mit einem Pflegegeld. Das deckt jedoch nur einen Teil der Kosten der Pflegeaufwendungen. Die Ausgaben, die dann noch dazukommen, sind nicht unerheblich. Zunächst haften die Angehörigen für diese Kosten, falls die Rente oder das Ersparte des Pflegebedürftigen nicht reicht. In anderen Fällen übernimmt der Staat zunächst die Kosten, die die gesetzliche Pflegeversicherung nicht übernimmt und holt sich das Geld dann später von den Angehörigen zurück. Mit dem Abschluss einer privaten Pflegeversicherung können Sie dieses Kostenrisiko erheblich reduzieren und vermeiden somit, dass Ihr Vermögen und das Ihres pflegebedürftigen Angehörigen für Pflegekosten aufgebraucht wird.
Mit der Leistung der einer guten Pflegeversicherung sollte die optimale Betreuung in den Bereichen ambulanter sowie stationärer Pflege gewährleistet sein. Bei einer Inanspruchnahme von Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung sind bei der einer guten Pflegeversicherung keine Kosten nachzuweisen, sondern Leistungen werden auch dann übernommen, wenn Angehörige die Pflege übernehmen. Auch bieten gute Pflegeversicherer telefonische Beratung und die Vermittlung Assistance-Leistungen. Qualifizierter Pflegedienst
Damit Sie den Differenzbetrag, den die gesetzliche Pflegeversicherung nicht abdeckt, nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen müssen, bekommen Sie eine monatliche Zahlung von der Privaten Pflegezusatzversicherung. Dabei sind sowohl die stationäre als auch die ambulante Pflege abgedeckt. Beim Abschluss der privaten Pflegeversicherung schließen Sie ein bestimmtes Pflegemonatsgeld ab, was sowohl für die stationäre Pflege einspringt als auch für die ambulante.
Um eine vollstationäre Leistung handelt es sich, wenn die Unterbringung des Pflegebedürftigen dauerhaft im Pflegeheim oder vergleichbaren Einrichtung dauerhaft erfolgt. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt dabei einen Betrag für die Pflege an das Heim. Die Höhe des Betrages hängt mit der Höhe des Pflegegrads zusammen. Die Eigenleistung, die Sie bei der vollstationären Unterbringung übernehmen müssen, ist aber vom Pflegegrad unabhängig, da das vorwiegend Kosten für Unterkunft und Verpflegung, sogenannte „Hotelkosten“, sind. Für diese Kosten kommen Sie selbst auf. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur die tatsächliche Pflegeleistungen. Diese „Hotelkosten“ können dann über die private Pflegeversicherung bestritten werden.
Betreuungsleistungen im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt waren sollen Unterstützung im Alltag gewährleisten. Betroffen davon sind diejenigen die zwar keine körperlichen Einschränkungen vorweisen, jedoch aufgrund geistig eingeschränkt sind und Einschränkungen ihren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können beispielsweise aufgrund einer Demenzerkrankung. Nach der Pflegereform wird hier sichergestellt dass auch solche Fälle von der Gesetzlichen Pflegeversicherung erfasst sind unabhängig davon, ob die Pflege in einem Pflegeheim oder zu Hause erfolgt. Gleichwohl ist die gesetzliche Pflegeleistung auch hier zu gering, sodass über eine private Pflegeversicherung das Kostenrisiko deutlich gemindert werden kann.
 

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