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Pflegepflichtversicherungen für Polizeianwärter

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Polizeianwärter in der Ausbildung. Die Faktenlage

 
Als Polizeianwärter sind Sie vom Status her zunächst Beamter auf Widerruf. Nach der Ausbildung erfolgt die Verbeamtung auf Probe und nach einer gewissen Zeit erfolgt die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit. Ob Sie als Polizeianwärter dem System der freien Heilfürsorge oder dem System der Beihilfe zuzuordnen sind, hängt maßgeblich davon ab, in welchem Bundesland bzw. Bund Sie tätig sind. Die Bundesländer regeln das sehr unterschiedlich in ihren Beihilfevorschriften, aber in den meisten Ländern genauso wie bei der Bundespolizei fallen Sie als Polizeianwärter in das System der Heilfürsorge. Beihilfe bereits in der Ausbildung gewähren dagegen die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Diejenigen, die Heilfürsorge oder auch Beihilfe bekommen, sind schon in der Ausbildung gesetzlich verpflichtet eine Pflegepflichtversicherung nachzuweisen. Das funktioniert am besten in Kombination mit einer Anwartschaftsversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung. Diejenigen Anwärter, die bereits in der Ausbildung beihilfeberechtigt sind, sind gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Beihilfeberechtigte Polizeianwärter können sich zwar grundsätzlich auch als freiwilliges Mitglied bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Empfehlenswert ist jedoch, eine beihilfekonforme Private Krankenversicherung abzuschließen. Speziell für Beamtenanwärter gibt es besondere Ausbildungstarife, die pass genau und individuell abgestimmt auf die jeweilige Beihilfeverordnung die Leistungen der Beihilfe ergänzen und sehr günstig sind.