Polizeianwärter in Hessen

Beihilfekonforme Krankenkenversicherung

Ihre Situation:

Als Polizeianwärter in Hessen fallen Sie während und nach der Ausbildung in das System der Beihilfe. Folglich bedarf es ergänzend zu Ihrem aktiven Beihilfeanspruch neben der Pflegepflichtversicherung einer beihilfekonformen Privaten Krankenversicherung (PKV). Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister der Bereitschaftspolizei erhalten dagegen unentgeltliche Heilfürsorge

Handlungsempfehlung: Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt passgenau den Anspruch aus der Beihilfe. Seit dem 24.11.2021 ist der Beihilfesatz für Beamtenanwärter in Hessen von 50 % auf 70 % gestiegen. Somit wurde dann auch die beihilfekonforme Restkostenversicherung (private Krankenversicherung) entsprechend günstiger, da nur noch 30 % versichert werden müssen. In den unten angegebenen Vorschlägen ist darüber hinaus auch der wichtige Beihilfeergänzungsbaustein enthalten, der Lücken in der aktiven Beihilfe ergänzt. Die Pflegepflichtversicherung ist ebenso in den Beiträgen enthalten wie das Zweibettzimmer mit freier Arztwahl im Krankenhaus. Da Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister der Bereitschaftspolizei unentgeltliche Heilfürsorge erhalten bedarf es hier während der Ausbildung einer Kleinen Anwartschaft mit Pflegepflichtversicherung. Diese kostet je nach Eintrittsalter zwischen 21 und 26 Euro im Monat.
 
 

Beitragstabelle Beamtenanwärter-Krankenversicherung

Vorschlag 1: Krankenversicherung für Polizeianwärter Hessen
Standard
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1755,312665,45
1855,312765,76
1955,572866,09
2055,842966,43
2156,113066,78
2256,393172,99
2356,673273,37
2456,963373,76
2557,263474,17

Vorschlag 2: Krankenversicherung für Polizeianwärter Hessen
Classic
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1757,632659,97
1857,632761,91
1957,892863,85
2056,152965,92
2157,493067,88
2257,973169,87
2358,443270,78
2458,983371,69
2559,483472,74

Familienangehörige

Familienangehörige und Kinder fallen unter bestimmten Voraussetzungen in das System der Beihilfe und müssen eigenständig versichert werden.
 
 

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