Polizeianwärter am Ausbildungsstandort Gießen

Pflegepflichtversicherung und beihilfekonforme Krankenkenversicherung

Ihre Situation:

Als Polizeianwärter am Ausbildungsstandort Gießen fallen Sie während und nach der Ausbildung in das System der Beihilfe. Folglich bedarf es ergänzend zu Ihrem aktiven Beihilfeanspruch neben der Pflegepflichtversicherung einer beihilfekonformen Privaten Krankenversicherung (PKV). Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister der Bereitschaftspolizei erhalten dagegen unentgeltliche Heilfürsorge

Handlungsempfehlung: Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt passgenau den Anspruch aus der Beihilfe. Haben Sie als Polizeianwärter am Ausbildungstandort Gießen beispielsweise einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50% ergänzt die beihilfekonforme Krankenversicherung den Versicherungsschutz um weitere 50 %, so dass Sie auf die vollen 100 % kommen. In den unten angegebenen Vorschlägen ist darüber hinaus auch der wichtigte Beihilfeergänzungsbaustein enthalten, der Lücken in der aktiven Beihilfe ergänzt. Die Pflegepflichtversicherung ist ebenso in den Beiträgen enthalten wie das Zweibettzimmer mit freier Arztwahl im Krankenhaus. Da Polizeihauptwachtmeister und Polizeimeister der Bereitschaftspolizei unentgeltliche Heilfürsorge erhalten bedarf es hier während der Ausbildung einer Kleinen Anwartschaft mit Pflegepflichversicherung. Diese kostet je nach Eintrittsalter zwischen 15 und 17 Euro im Monat.
 

Beitragstabelle Beamtenanwärter-Krankenversicherung

Vorschlag 1: Krankenversicherung für Polizeianwärter Hessen
Standard
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1755,312665,45
1855,312765,76
1955,572866,09
2055,842966,43
2156,113066,78
2256,393172,99
2356,673273,37
2456,963373,76
2557,263474,17

Vorschlag 2: Krankenversicherung für Polizeianwärter Hessen
Classic
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1757,632659,97
1857,632761,91
1957,892863,85
2056,152965,92
2157,493067,88
2257,973169,87
2358,443270,78
2458,983371,69
2559,483472,74

Familienangehörige

Familienangehörige und Kinder fallen unter bestimmten Voraussetzungen in das System der Beihilfe und müssen eigenständig versichert werden.
 

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