Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Ihre Situation:

Als Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz fallen Sie während und nach der Ausbildung in das System der Beihilfe. Nur für die Dauer des Dienstes innerhalb der Bereitschaftspolizei besteht ein Anspruch auf Heilfürsorge. Bei Beihilfepflicht bedarf es ergänzend zu Ihrem aktiven Beihilfeanspruch neben der Pflegepflichtversicherung einer beihilfekonformen Privaten Krankenversicherung (PKV).

Handlungsempfehlung: Beihilfekonforme Krankenversicherung

Die beihilfekonforme Krankenversicherung ergänzt passgenau den Anspruch aus der Beihilfe. Haben Sie beispielsweise einen Beihilfeanspruch in Höhe von 50% ergänzt die beihilfekonforme Krankenversicherung den Versicherungsschutz um weitere 50 %, so dass Sie auf die vollen 100 % kommen. In den unten angegebenen Vorschlägen ist darüber hinaus auch der wichtigte Beihilfeergänzungsbaustein enthalten, der Lücken in der aktiven Beihilfe ergänzt. Die Pflegepflichtversicherung ist ebenso in den Beiträgen enthalten wie das Zweibettzimmer mit freier Arztwahl im Krankenhaus. Für die Dauer des Dienstes bei der Bereitschaftspolizei besteht bei einem Heilfürsorgeanspruch die Notwendigkeit , die beihilfekonforme Krankenversicherung in eine Anwartschaftsversicherung für diesen Zeitraum umzuwandeln.
 

Beitragstabelle Beamtenanwärter-Krankenversicherung

Vorschlag 1: Beihilfe-Krankenversicherung für Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz
Standard
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1757,272868,22
1857,272968,56
1957,533068,91
2057,803175,48
2157,823275,86
2258,103376,25
2358,383476,66
2458,673577,09
2558,973677,59
2667,583778,05
2767,893878,54

Vorschlag 2: Beihilfe-Krankenversicherung für Polizeianwärter in Rheinland-Pfalz
Classic
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1780,112889,95
1879,452993,77
1978,373097,42
2077,4031101,12
2179,4232102,41
2280,0433103,70
2380,6634105,21
2481,3835106,54
2582,0236107,89
2682,6737108,35
2786,3238n.n.

Familienangehörige

Familienangehörige und Kinder fallen unter bestimmten Voraussetzungen in das System der Beihilfe und müssen eigenständig versichert werden.
 
 

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