Polizeianwärter am Ausbildungsstandort Gotha

Pflegepflichtversicherung und Anwartschaftsversicherung

Ihre Situation:

Als Polizeianwärter am Ausbildungsstandort Gotha genießen Sie während der Ausbildung freie Heilfürsorge. Zum Abschluss einer Pflegepflichtversicherung sind Sie gesetzlich verpflichtet. Neben der Pflegepflichtversicherung bedarf es einer Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung, damit Sie später reibungslos in die dann benötigte beihilfekonforme Krankenversicherung beitreten können. Dabei sichern Sie sich bereits heute den Eintritt in Ihre Krankenversicherung nach dem Ende Ihrer Ausbildung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der AV wird zugrunde gelegt und vertraglich festgeschrieben.

Sollte man die Pflegepflichtversicherung mit einer Kleinen Anwartschaftsversicherung oder einer Großen Anwartschaftsversicherung kombinieren ?

Die Kleine Anwartschaft ist sehr günstig und sorgt dafür , dass der Eintritt in die später benötigte beihilfekonforme Krankenversicherung nicht abgelehnt werden kann oder der Eintritt erschwert wird. Durch das "Einfrieren" Ihres Gesundheitszustandes sind Sie mit der Kleinen Anwartschaft somit auf der sicheren Seite. Die Große Anwartschaft ist etwas teurer und garantiert Ihnen neben dem "Einfrieren" des Gesundheitszustand auch das „junge Eintrittsalter“ wenn Sie zum Pensionseintritt beihilfepflichtig werden und eine beihilfekonforme Krankenversicherung benötigen. Eine Private Krankenversicherung wird nämlich um so teurer je höher Ihr Eintrittsalter ist.

Handlungsempfehlung für Polizeianwärter in Gotha:

Wir empfehlen Polizeianwärtern am Ausbildungsstandort Gotha die Pflegepflichtversicherung mit einer Kleinen Anwartschaftsversicherung zu kombinieren. Mit Übernahme in den aktiven Polizeidienst wird die Heilfürsorge durch die Beihilfe ersetzt. Sie müssen dann eine beihilfekonforme Krankenversicherung abschließen. Oder aber in die Gesetzliche Krankenversicherung wechseln, was allerdings wenig Sinn macht. Es besteht Krankenversicherungspflicht. Die Kleine Anwartschaftsversicherung kann dann ohne Gesundheitsprüfung in eine beihilfekonforme private Krankenversicherung umgewandelt werden (aktiviert) werden.

Mitgliedschaft in der GdP

Wenn Sie Mitglied in der GdP sind, werden für die Dauer der Ausbildung die Beiträge für die Kleine Anwartschaft übernommen. Achtung: nach der Ausbildung müssen Sie sich um eine Fortführung des Vertrages selbst kümmern, da die GdP dann die Beiträge nicht weiter übernimmt. Sie werden dann nämlich beihilfepflichtig und Ihre Anwartschaft muss in eine beihilfekonforme Restkostenversicherung umgewandelt werden. Eine Pflegepflichtversicherung müssen Sie sich eigenständig organisieren. Kontaktieren Sie uns und wir richten eine separate Pflegepflichtversicherung für Sie ein.

Lücken:

Die Anwartschaftsversicherung ist eine "inaktive" Krankenversicherung, d.h. es können keine Arztrechnungen über die unentgeltliche Heilfürsorge hinaus über die Anwartschaftsversicherung erstattet werden. Wünschen Sie höherwertigeren Krankenversicherungsschutz über die Leistungen der Heilfürsorge hinaus in den Bereichen Aufenthalt im Krankenhaus, beim Zahnarzt und bei Sehhilfen müssen Sie eine Krankenzusatzversicherung für die jeweiligen Bereiche abschließen. Außerdem ist es jetzt schon sinnvoll über eine Private Pflegeversicherung nachzudenken.
 

Vorschlag 1: Pflegepflichtversicherung mit kleiner Anwartschaft für Polizeianwärter in Thüringen
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1726,202628,46
1826,202728,77
1926,462829,10
2026,732929,44
2127,003029,79
2227,283130,16
2327,563230,54
2427,853330,93
2528,153431,34

Vorschlag 2: Pflegepflichtversicherung mit kleiner Anwartschaft für Polizeianwärter in Thüringen
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
Eintrittsalter
Monatsbeitrag in €
1725,972628,23
1825,972728,54
1926,232828,87
2026,502929,21
2126,773029,56
2227,053129,93
2327,333230,31
2427,623330,70
2527,923431,11

Familienangehörige

Familienangehörige und Kinder fallen unter bestimmten Voraussetzungen in das System der Beihilfe und müssen eigenständig versichert werden.
 

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