Polizei Baden-Württemberg- Krankenversicherung

Polizeianwärter im System der Beihilfe

Die Qual der Wahl: privat oder gesetzlich ?

Wenn Sie als Polizeianwärter keine freie Heilfürsorge erhalten, weil Sie beihilfeberechtigt sind, müssen Sie sich eigenständig um eine Krankenversicherung bemühen. Bleiben Sie in der gesetzlichen Krankenkasse, sollten Sie daran denken, rechtzeitig eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Besser ist es jedoch, sich rechtzeitig bei einer Privaten Krankenkasse zu versichern, da diese deutlich günstiger ist und auf die Leistungen der Beihilfe optimal abgestimmt ist. 

Günstige Beamtenanwärter- Krankenversicherung

Polizeianwärter, die aufgrund der Beihilfe-Regelung keine Heilfürsorge erhalten, können sich sehr günstig privat kranken versichern. Davon betroffen sind Anwärter in Rheinland-Pfalz und im Saarland.  In Berlin sind nur Polizeianwärter des gehobenen und höheren Dienstes beihilfepflichtig. Und das funktioniert so: die Beihilfe zahlt für die Krankheitskosten nur 50%. Die übrigen 50% sollten über eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden.

Warum nicht gesetzlich versichert bleiben als Anwärter ?

Grundsätzlich können Sie natürlich auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Das ist allerdings auch eine Kostenfrage. In der GKV zahlt man etwa das doppelte an Beiträgen bei deutlich mittelmäßigem Versicherungsschutz. Wenn Sie sich dennoch dafür entscheiden, empfehlen wir dringend den Abschluss einer Kleinen Anwartschaftsversicherung bei einer PKV. 

Was passiert nach der Ausbildung mit meiner Krankenversicherung ?

 Nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses und Übernahme in den Polizeidienst werden Sie dann in einen „Normaltarif“ bei der PKV umgestellt. Das wird dann zwar etwas teurer, da Sie ja nicht mehr Beamtenanwärter sind. Dennoch wird dann der Kostenvorteil im Vergleich zur GKV noch größer.

Außerordentliches Kündigungsrecht nach Ende der Ausbildung

Grundsätzlich haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht zwischen Beendigung der Anwärterausbildung und Übernahme ins endgültige Dienstverhältnis. Das bedeutet, dass Sie den Privaten Krankenversicherungsträger wechseln können, wenn Sie mit den Leistungen und dem Preis unzufrieden sind. Hierfür wäre dann allerdings wieder eine Überprüfung des Gesundheitszustandes bei Antragsaufnahme beim neuen Anbieter notwendig.

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