Immer wieder werden wir in unseren Beratungen gefragt, ob es als Polizeianwärter sinnvoller ist, eine Kleine Anwartschaftsversicherung oder eine Große Anwartschaftsversicherung abzuschließen. Tatsache ist, dass Sie als Polizeianwärter im System der Heilfürsorge eine Pflegepflichtversicherung nachweisen müssen. Private Krankenversicherungen bieten das in Kombination mit einer Anwartschaftsversicherung an.
Die Anwartschaft sichert Ihnen den Gesundheitszustand beim Eintritt in die Private Restkostenversicherung bei Ausscheiden aus dem aktiven Dienst. Entweder zum Ende Ihrer Dienstzeit, also zum Pensionseintritt oder aber auch durch Dienstunfähigkeit. Unabhängig davon ob Sie während Ihrer aktiven Dienstzeit der unentgeltliche Heilfürsorge unterliegen oder Beihilfe erhalten: mit Ausscheiden aus dem aktiven Dienst werden Sie als Heilfürsorgeempfänger beihilfepflichtig. Erhalten Sie bereits Beihilfe, bleiben Sie in dem Beihilfesystem. Allenfalls ändert sich der Beihilfesatz. Sie werden zu 70 Prozent beihilfepflichtig und benötigen für die restlichen 30 Prozent eine Private Krankenversicherung, um einen 100 %igen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Der Eintritt in diese private beihilfekonforme Restkostenversicherung setzt jedoch voraus, dass Sie keine erheblichen Vorerkrankungen aufweisen.
Die Anwartschaft sichert Ihnen den Gesundheitszustand beim Eintritt in die Private Restkostenversicherung zum Ende Ihrer Dienstzeit. Bei der Restkostenversicherung handelt es sich also um eine Private Krankenversicherung. Diese nimmt Sie jedoch nur auf, wenn Sie keine erheblichen Vorerkrankungen aufweisen. Ansonsten käme es zu Risikozuschlägen oder gar zu einer Ablehnung der Aufnahme. Erkranken Sie während Ihrer Dienstzeit oder erfolgten beispielsweise Operationen an der Bandscheibe, gelten Sie je nach Schwere und Dauer der Erkrankung als vor erkrankt. Dies kann grundsätzlich- je nachdem wie lange die Erkrankung zurück liegt und ob die Erkrankung ausgeheilt ist – versicherungstechnisch zu einer Erschwerung der Aufnahme in die Private Krankenversicherung führen. Im schlechtesten Fall sogar zu einer Ablehnung. Eine frühzeitig abgeschlossene Anwartschaftsversicherung schützt Sie vor diesem Risiko. Eine Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes bleibt durch das Führen einer solchen Anwartschaftsversicherung vollkommen unberücksichtigt. Der Eintritt in die später notwendige Private Krankenversicherung kann aufgrund des Gesundheitszustandes nicht mehr verweigert werden.
Anders als die Kleine Anwartschaft sichert Ihnen die Große Anwartschaftsversicherung neben dem „Einfrieren“ des Gesundheitszustands noch zusätzlich das „junge“ Eintrittsalter. Ausschlaggebend für den Preis einer Krankenversicherung ist nämlich neben dem Gesundheitszustand auch das Alter des Versicherungsnehmers. Je älter man ist, desto teurer wird eine Krankenversicherung. In jungen Jahren ist die später benötigte Krankenversicherung deutlich günstiger.
Wichtig ist sicherlich, dass Sie überhaupt eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Als Polizeianwärter oder auch als Brandmeisteranwärter reicht aus unserer Sicht erstmal aus für die Dauer der Ausbildung eine Kleine Anwartschaft zu führen. Man sollte jedoch nach Ausbildungsende daran denken, die Kleine Anwartschaftsversicherung in eine Große Anwartschaftsversicherung umzuwandeln, da so das Eintrittsalter beibehalten wird und Sie später zum Dienstzeitende mit Ihrer Privaten Krankenversicherung zu einem günstigen Monatsbeitrag versichert sind. Denn nach dem aktiven Dienst werden Sie in der Regel ein geringeres monatliches Einkommen zur Verfügung haben als zu Ihrer aktiven Dienstzeit. Das ist dann besonders wichtig, wenn Sie bis zum Ende der Dienstzeit Heilfürsorge erhalten.
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