Bei der bayerischen Beihilfeverordnung gibt es große Übereinstimmungen zur großzügigen Bundesbeihilfeverordnung. Lediglich einzelne Bereiche sind anders geregelt wie beispielsweise die Kostenübernahme für medizinische Leistungen im nichteuropäischen Ausland oder auch bei den Wahlleistungen
Anders als im Bund sind in Bayern Ehegatten und Lebenspartner dann berücksichtigungsfähig beihilfeberechtigt, wenn sie weniger als 20.000 Euro Einkommen nachweisen.Entscheidend dabei ist jedoch das zweite Kalenderjahr vor dem Jahr, in dem der Antrag auf Beihilfe gestellt worden ist. Wenn der beihilfefähige Ehepartner ist diesem jahr weniger als 18.000 Euro verdient hat, können medizinische AUfwendungen bei der Festsetzungsstelle (Beihilfestelle) wirksam geltend gemacht werden. An dieser Stelle ist die Bayerische Beihilhilfeverordnung grosszüger als die Bundebeihilfe.
Polizeibeamte und Berufsfeuerwehrleute mit maximal einem Kind erhalten während Ihrer aktiven Dienstzeit 50% Beihilfe, beihilfefähige Ehepartner 70 % und Kinder 80 %. Versorgungsempfänger (Pensionäre) erhalten 70 % Beihilfe.Bitte denken Sie daran, eine entsprechende beihilfekonforme Restkostenversicherung einzurichten.
Die Bayerische Beihilfe kennt keine Kostenpauschale, sondern definiert, dass Sie sich pro beihilfefähige Aufwendung drei Euro anrechnen lassen müssen. Dieser Abzug erfolgt ähnlich wie bei der Praxisgebühr in der Gesetzlichen Krankenversicherung für verordnete Arzneimittel und Verbandsmittel. Dagegen erfolgt die Kostenübernahme für den Arztbesuch ohne Anrechnung bzw. Eigenbehalt. Gleichzeitig erfolgt eine Deckelung nach oben von 2 Prozent, bei chronisch Kranken 1 Prozent .
Die Leistungen für Zahnersatz sind ebenfalls etwas besser als im Bund. Beispielsweise werden von der Beihilfe zwei Implantate pro Kieferhälte bezuschusst.
Bei Wahlleistungen wie Chefarztbehandlung und Zweibett-Zimmer gelten Sonderregelungen. Bei Behandlung durch einen Privatarzt (z.B. Chefarzt) wird ein Eigenbehalt von 25 Euro pro Tag berechnet. Beim Zweibett-Zimmer zusätzlich noch 7.50 Euro pro Aufenthaltstag.
Brillen und Kontaktlinsen sind nur noch für Kinder bis zum 18.Lebensjahr beihilfefähig. Bei Erwachsenen sind die Anforderungen viel strenger. Es muss eine erhebliche Sehschwäche gegeben sein, um Beihilfe für eine Brille oder Kontaktlinsen zu bekommen.