Familienangehörige und Besonderheiten bei der Beihilfe in Bremen

 
 

Die Faktenlage

In Bremen erhalten Sie als Polizeianwärter während der Ausbildung und als aktiver Polizeibeamter bis zum Ende Ihrer Dienstzeit Heilfürsorge. Beamte der Berufsfeuerwehr fallen grundsätzlich ebenso in das System der Heilfürsorge. Beihilfefähige Ehepartner und Kinder von Heilfürsorgeberechtigten unterliegen dagegen dem System der Beihilfe.
 
 

Keine Heilfürsorge für Ehepartner und Kind

Kinder und Ehepartner von heilfürsorgeberechtigten Polizeibeamten, Beamten der Berufsfeuerwehr und Polizeianwärtern fallen nicht in das System der Heilfürsorge, sondern sind beihilfepflichtig. Der beihilfefähige Ehepartner erhält dann 55 % Beihilfe und für jedes jedes beihilfefähige Kind erhöht sich der Bemessungssatz um 5 % bis maximal 70 %. Insofern ist hier Handlungsbedarf erforderlich und eIne entsprechende Restkostenversicherung auf 100 Prozent Abdeckung der medizinischen Kosten einzurichten.
 
 

Kinder

Der Monatsbeitrag für ein beihilfefähiges Kind eines Beamten zwischen ein und fünfzehn Jahren beträgt in Bremen 93,04 € und vom sechzehnten bis zum achtzehnten Lebensjahr 115,79 €.
 
 

Ehepartner

Der Monatsbeitrag für einen beihilfefähigen Ehepartner eines Beamten in Bremen beträgt bei einem Eintrittsalter von 20 Jahren 155,52 €, bei einem Eintrittsalter von 25 Jahren 195,48 € und bei einem Eintrittsalter von 30 Jahren 210,15 €
 
 

Das Wichtigste der Beihilfe in Bremen

 
 
Für den nicht selbst beihilfeberechtigten Ehepartner sind die Aufwendungen beihilfefähig, wenn der Gesamtbetrag seiner nachzuweisenden Einkünfte im Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrages 10.000 Euro nicht übersteigt. Die Beihilfe wird auf Antrag nach dem Günstigkeitsprinzip neu berechnet, wenn sich die Einkünfte des Ehegatten im Jahr der Antragstellung verringert haben.
 
Der Bemessungssatz für Alleinstehende beträgt 50 Prozent und für Verheiratete 55 Prozent. Die Erhöhung erfolgt jedoch nicht, wenn der Ehepartner selbst beihilfeberechtigt ist. Für jedes berücksichtigungsfähige Kind erhöht sich der Bemessungssatz um 5 Prozent auf höchstens 70 Prozent. Für Versorgungsempfänger erhöht sich der Bemessungssatz um zusätzlich 10 Prozent, für Empfänger von Witwen- oder Witwergeld um weitere 5 Prozent. Der maximale Bemessungsstz beträgt in Bremen also 85 %. Werden Zuschüsse zum Beitrag für eine Private Krankenversicherung gewährt, reduziert sich der Bemessungssatz um 10 Prozent.
Durch die Kostendämpfungspauschale reduzieren sich beihilfefähige Aufwendungen pro Kalenderjahr bei einem Bemessungssatz ab 50 Prozent um 150 Euro, ab 60 Prozent um 120 Euro und ab 70 Prozent um 100 Euro. Dabei ist der Bemessungssatz ausschlaggebend, der im Jahr am 1.Januar, an dem der Beihilfeantrag zur Erstattung von Aufwendungen gestellt wird, eingereicht wird. Hinzu kommt, dass für jedes verordnete Arzneimittel oder Verbandsmittel ein Kostenanteil von sechs Euro getragen werden muss. Bei Beamten oder beihilfefähigen Angehörigen in der Gesetzlichen Kankenversicherung entfällt der Eigenanteil.
Grundsätzlich beihilfefähig sind die vom Arzt oder Zahnarzt erbrachten Leistungen inklusive der verordneten Arznei- und Verbandsmittel. Nicht beihilfefähig sind Aufwendungen, die die Beihilfe nicht übernimmt. Darunter fallen verschreibungspflichtige Medikamente, die nach den Arzneimittelrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses von der Verordnung zu Lasten der Gesetzlichen krankenkasse ausgeschlossen sind. Weiter nicht verschreibungspflichtige Medikamnete Eine Aunahme gilt für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Kinder und Jugendliche bis zum volendetem 18.Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen. Ebenfalls nicht beihilfefähig sind AUfwendungen, die der reinen Erhöhung der Lebensqualität dienen wie Potenzmittel oder Mittel zur Rauchentwöhnung.
Medizinische Aufwendungen im Rahmen von Vorsorguntersuchungen werden bei Kindern zur Früherkennung von Krankheiten übernommen, die eine Gefährdung für die körperliche und geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße darstellen könnte. Weiterhin werden einmal jährlich Krebsfüherkennungsuntersuchungen von der Beihilfe übenommen und alle zwei Jahre die Kosten für Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf-, Nierenerkrankungen sowie Diabetes
.
Zahnärztliche Aufwendungen für Material- und Laborkosten werden zu 60 Prozenz von der Beihilfe übernommen. Mit einer medizinischen Indikation sind höchsten vier Implantate je Kiefer beihilfefähig, ohne Indikation je zwei pro Kiefer. Kieferorthopädische Maßnahmen ersetzt die Beihilfe Kindern und Jugendlichen nur dann, wenn der Behandlungsbeginn vor der Vollendung des 18.Lebensjahres lag. Bestimmte prophylaktische zahnärztliche Leistungen werden bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres erstattet.
Heilpraktikerleistungen sind nicht beihilfefähig
Sehhilfen sind nicht beihilfefähig.
Kosten von Wahlleistungen im Krankenhaus wie Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung werden von der Beihilfe nicht erstattet. Diese Lücke kann und sollte über einen ergänzenden Beihilfetarif bei einer Privaten Krankenversicherung aufgefüllt werden.
Medizinische Kosten werden von der Beihilfe in Bremen erst erstattet, wenn sie den Betrag von insgesamt 200 Euro übersteigen. Erreichen die Aufwendungen diese Summe nicht, erstattet die sie die Beihilfe dennoch, wenn sie aus sechs Monaten resultieren. Der Antrag muß innerhalb eines Jahres nach Entstehung der medizinischen Aufwendungen gestellt werden, spätestens aber ein Jahr nachdem die erste Rechnung ausgestellt worden ist.
 
 

Möchten Sie weitergehende Informationen oder ein Angebot, rufen Sie uns einfach unter 0511-16979600 an oder kontaktieren Sie uns mit dem Kontaktformular: