Obwohl Sie als Beamtenanwärter vom Dienstherrn Beihilfe erhalten besteht seit 2009 auch für Sie die gesetzliche Verpflichtung eine Krankenversicherung zu führen. Grundsätzlich kommt dafür auch eine Gesetzliche Krankenversicherung in Frage. Dringend zu empfehlen ist jedoch sich als Beamtenanwärter bereits bei einer Privaten Krankenversicherung kranken zu versichern. Der monatliche Beitrag ist deutlich geringer als bei einer Gesetzlichen Krankenkasse und die Leistungen deutlich besser. Ausnahme: Eine Private Krankenversicherung verweigert aufgrund von erheblichen Vorerkrankungen die Aufnahme. Dann bleibt nur die Gesetzliche Krankenkasse.
Lehramtsanwärter und Anwärter im öffentlichen Dienst ( z.B. Anwärter bei der Berufsfeuerwehr und Polizeianwärter in bestimmten Bundesländern) erhalten Beihilfe.
Beamtenanwärter und Beamte haben einen eigenen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung vonseiten der zuständigen Beihilfestelle für anfallende Krankheitskosten. Der Dienstherr kommt also für Kosten auf, die aufgrund von Krankheit, Geburt eines Kindes oder Todesfall entstehen. Die Bundesländer haben dazu individuelle Beihilfevorschriften erlassen, in denen die prozentuale Höhe der Kostenbeteiligung festgelegt ist. Die Bemessungssätze und vor allem der Leistungsumfang unterscheiden sich nicht unerheblich voneinander abhängig von der geltenden Landesbeihilfeverordnung, die das Bundesland erlassen hat.
Als Beamtenanwärter erhalten Sie bei den meisten Dienstherren also Beihilfe. Damit übernimmt der Dienstherr einen Teil Ihrer Krankheitskosten. Sie müssen dann nur noch die Restkosten versichern. Also den Teil der Kosten, für den die Beihilfestelle nicht aufkommt.
Beamtenanwärter mit maximal einem Kind erhalten in den meisten Bundesländern und beim Bund 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen und ab zwei Kindern 70 Prozent. Beihilfeberechtigte Ehepartner erhalten ebenfalls 70 Prozent und Kinder 80 Prozent.
Die Beihilfe kommt also nur für einen Teil der Kosten auf. Für den Rest der Kosten bietet die Private Krankenversicherung maßgeschneiderte Tarife, die genau diese restlichen Kosten abdecken. Für Beamtenanwärter ist das besonders günstig. Die Gesetzliche Krankenversicherung bietet dagegen nur Krankenversicherungen an, die vollständig die Kosten übernehmen. Tarife, die auf die Beihilfe entsprechend zugeschnitten sind, gibt es bei der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Auch die Versicherungspflichtgrenze spielt hier keine Rolle, da Sie unabhängig von Ihrem Einkommen als Beamtenanwärter dem Privaten Krankenversicherungssystem zugeordnet sind.
Die PKV bietet deutlich bessere Leistungen als die Gesetzliche Krankenkasse. Außerdem sind bei Qualitäts- Krankenversicherungen die Leistungen so konzipiert, dass sie die Lücken der Beihilfe optimal ausfüllen. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Sie als Beamtenanwärter teilweise das Dreifache des Monatsbeitrags im Vergleich zur Privaten Beamtenanwärter- Krankenversicherung. Bei einem Brutto von beispielsweise 1.300 Euro zahlen Sie monatlich 195 Euro bei der Gesetzlichen Krankenkasse. Einen Arbeitgeberanteil gibt es anders als bei Angestellten nicht (teilweise anders neu in Hamburg).
Wenn Sie sich als Beamtenanwärter für die Private beihilfekonforme Krankenversicherung entschieden haben und nach der Ausbildung wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden, werden Sie ab diesem Zeitpunkt wieder pflichtversichert in der Gesetzlichen Krankenkasse und die Private Krankenversicherung endet dann.
Nach der Ausbildung und ab dem Zeitpunkt der Verbeamtung (Beamter auf Probe) können Sie Ihre Private Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine „endgültige“ Krankenversicherung umwandeln. Der monatliche Beitrag erhöht sich dann allerdings, weil in diesen Tarifen auch Altersrückstellungen gebildet werden. Auch haben Sie nach der Ausbildung ein Sonderkündigungsrecht: Sie können also auch die Krankenversicherung wechseln. Dazu sind dann allerdings erneute Gesundheitsfragen erforderlich.
Der monatliche Beitrag für einen Beamtenanwärter in der Privaten Krankenversicherung liegt zwischen 50 und 75 Euro je nach Tarif und Versicherungsgesellschaft.
In einigen wenigen Bundesländern haben Lehramtsanwärter nicht den Status Beamte auf Widerruf und können sich genau wie die meisten Rechtsreferendare ausschließlich gesetzlich kranken versichern. Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes sind sie Angestellte im öffentlich-rechtlichem Ausbildungsverhältnis und damit besteht die Pflicht sich gesetzlich kranken zu versichern (Versicherungspflicht). Erst ab dem Zeitpunkt der Ernennung zum Beamten auf Probe können Sie sich mit einer beihilfekonformen Restkostenversicherung privat krankenversichern.
Seit neuestem bieten einige Private Krankenversicherungen auch für Beamtenanwärter mit Vorerkrankungen eine Aufnahme an. Denn um sich privat kranken zu versichern erfordert immer auch die Beantwortung von Gesundheitsfragen Das führte häufig dazu, dass die Aufnahme in die PKV nur unter erschwerten Bedingungen erfolgte oder es auch zu einer gänzlichen Ablehnung kam. Das ist nunmehr Vergangenheit. Beamtenanwärter mit gesundheitliche Einschränkungen können sich nunmehr auch privat versichern und kommen so in den Genuss der besseren Leistungen zu einem wesentlich günstigeren Preis als in der Gesetzlichen Krankenkasse.
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