Restkostenversicherung

Seit dem 1. Januar 2009 besteht auch für beihilfeberechtigte Beamte die Pflicht eine Krankenversicherung für die Restkosten abzuschließen. Grundsätzlich kann dies auch über eine Gesetzliche Krankenkasse erfolgen. Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenkasse deckt eine private Krankenversicherung jedoch mit speziellen Tarifen pass genau die Lücke zur Beihilfe ab und ergänzt sie in optimaler Weise.
Private Krankenversicherungen bieten für Beamte spezielle Beamtentarife an, die die Restkosten abdecken, die von der Beihilfe nicht übernommen werden. Diese ist dadurch viel günstiger als die Gesetzliche Krankenversicherung, weil nur ein Teil der Krankenkosten zu versichern ist, nicht wie in der GKV der gesamte Bereich. Die Restkostenversicherung der Privaten Krankenversicherung (PKV) ergänz also nur die Beihilfeleistungen. Die Gesetzliche Krankenversicherung dagegen ersetzt ihn und ist deswegen deutlich teurer, da sowohl der Arbeitgeberanteil als auch der Arbeitnehmeranteil vom Beamten zu übernehmen ist. Neuerdings haben jedoch einige Bundesländer wie z.B. Hamburg auch in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen "Arbeitgebezuschuss" eingeführt (pauschale Beihilfe). Das setzt aber voraus, dass der Beamte seinen Anspruch auf individuelle Beihilfe unwiderruflich aufgibt.
Grundsätzlich erfolgt vor Aufnahme in die Private Krankenversicherung eine Gesundheitsprüfung. Das bedeutet, dass keine schwerwiegenden gesundheitlichen Vorerkrankungen in den letzten Jahren vorhanden sein sollten. Ansonsten erfolgt die Aufnahme nur erschwerten Bedingungen wie einem höheren Monatsbeitrag oder die Aufnahme wird ganz verweigert.
In den meisten Bundesländern hat ein Beamter mit maximal einem Kind einen Beihilfesatz von 50 Prozent. Das bedeutet, dass er etwa die Hälfte seiner Krankheitskosten von der Beihilfestelle ersetzt bekommt und die andere Hälfte von der privaten Restkostenversicherung. Bei zwei oder mehr Kindern werden von der Beihilfe 70 Prozent erstattet und 30 Prozent von der Privaten Krankenversicherung. Endet beispielsweise dann für ein Kind das Kindergeld, weil die Ausbildung beendet ist, reduziert sich der Beihilfesatz von 70 auf 50 Prozent und der Beamte muss diesen höheren Bedarf seiner Privatenkrankenversicherung nachmelden. Geschieht das innerhalb von sechs Monaten, ist in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig.
Eine Spezialität in der Restkostenversicherung für Beihilfeberechtigte ist die sogenannte Öffnungsaktion, an de sich einige wenige Private Krankenversicherungen beteiligen. Diese haben sich bereit erklärt, Beamtenanfänger innerhalb der ersten 6 Monate nach erstmaliger Begründung eines Dienstverhältnisses zu erleichterten Bedingungen zu versichern. Das gilt vorwiegend für Beamte auf Probe, in der Vergangenheit aber nicht aber für Beamte auf Widerruf. Das hat sich mittlerweile geändert. Auch Beamte auf Widerruf, also Beamtenanwärter, mit erheblichen Vorerkrankungen können sich nunmehr schon während der Ausbildung privat kranken versichern. Das wird dann also relevant, wenn aufgrund gesundheitlicher Vorerkrankungen eine Aufnahme in die PKV nicht möglich wäre.
 
 

Möchten Sie weitergehende Informationen oder ein Angebot, rufen Sie uns einfach unter 0511-16979600 an oder kontaktieren Sie uns mit dem Kontaktformular: