Versicherungen für Polizei und Feuerwehr

Als Polizeianwärter, Polizist oder als Beamter der Berufsfeuerwehr bekommen Sie entweder Heilfürsorge oder Beihilfe. Bei der Beihilfe werden die Krankheitskosten von der Beihilfestelle lediglich anteilig übenommen. IdR sind das 50%. Um nicht auf den Restkosten finanzielle sitzen zu bleiben, ist es angezeigt die nicht abgesicherten Krankheitskosten über eine private Krankenversicherung zu versichern und die Beihilfelücken auf diese Art und Weise zu schließen. Im Übrigen ist dies ist seit 01.01.2009 auch gesetzlich vorgeschrieben. Jedermann ist in Deutschland gesetzlich verpflichtet, eine Krankenversicherung nachzuweisen. Fallen Sie in das System der Heilfürsorge erhalten Sie spätestens mit dem Eintritt in den Ruhestand Beihilfe. Um dann reibungslos in die dann notwendige Beihilfeversicheung eintreten zu können, ist es dringend angeraten möglchst frühzeitig eine Anwartschaftsversicherung abschließen.
Nach dem Bundespolizeibeamtengesetz ist ein Polizeivollzugsbeamter dann dienstunfähig, „wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, daß er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt“ (§ 4 BPolBG). Häufig wird jedoch in den Fällen, bei denen der Polizeivollzugsdienst aufgrund der körperlichen Anforderungen nicht mehr möglich ist, auf eine andere Tätigkeit beispielsweise im Innendienst verwiesen. Während der Ausbildung als Polizeianwärter verfügen Sie im Falle der Dienstunfähigkeit keine Versorgungsansprüche. Die Folge ist, dass Sie aus dem Polizeidienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert werden. Im besten Falle erhalten Sie dann eine niedrige Erwerbsminderungsrente. Nur eine private Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer speziellen Dienstunfähigkeitsklausel für Polizeianwärter und Polizisten schützt Sie dabei vor erheblichen finanziellen Problemen. Dabei greifen wir auf einige wenige Versicherer zurück, die genau dieses Risiko versichern.
Ab dem Zeitpunkt Ihrer Pensionierung stehen Ihnen staatlicherseits maximal 72 % der letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge zur Verfügung. Also wäre hier Handlungsbedarf erforderlich. Dazu gibt es mehrer Möglichkeiten: die Riesterrente bietet sich auf jedem Fall an, da der Staat diese fördert. Oder auch eine private Rentenversicherung, klassisch oder fondsgebunden. Wichtig ist, dass Sie überhaupt einen Sparvorgang in jungen Jahren in Gang setzen.
Der Polizeiberuf birgt besonders im Polizeivollzugsdienst nicht unerhebliche Risiken. Bei Feuerwehrleuten ist das Risiko zu verunfallen nochmal etwas höher. Eine Unfallversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen eines Unfalls bewahren. Möglicherweise können Sie nach einem Unfall nur noch eingeschränkt arbeiten und Ihr Einkommen reicht möglicherweise nicht mehr aus um Ihren Lebensstandard zu halten. Die Beamten-Unfallfürsorge leistet nur im Falle eines Dienstunfalls. In allen anderen Fällen wird nicht geleistet. Eine private Unfallversicherung in Form einer Unfallrente oder mit einer Invaliditätsleistung schon ab wenigen Prozent Invaliditätsgrad bewahrt Sie und Ihre Familie vor finanziellen Schwierigkeiten.
Für Polizeibeamte und Beamte der Berufsfeuerwehr ist eine Diensthaftpflicht als Ergänzung zur privaten Haftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Die Diensthaftpflicht greift dann, wenn wenn der Dienstherr gegenüber seine, Beamten Regress-Ansprüche stellt. Das kann dann der Fall sein, wenn beispielsweise durch grob fahrlässiges Verhalten ein Schaden entsteht, für den zunächst die Behörde zu haften hat. Haftungsrisiken nach Personen-, Vermögens- oder Sachschäden, die Dritten im Rahmen der Ausübung Ihrer hoheitlichen Tätigkeit entstehen, können durch die Diensthaftpflichtversicherung abgesichert werden. Außerdem werden auch Ansprüche, die nicht berechtigt sind, abgewehrt.
 
 

Möchten Sie weitergehende Informationen oder ein Angebot, rufen Sie uns einfach unter 0511-16979600 an oder kontaktieren Sie uns mit dem Kontaktformular: