Unter einer Anwartschaft wird die Erwerbsaussicht auf ein Recht bezeichnet, dessen Voraussetzungen noch nicht komplett erfüllt sind. Diese Erwerbsaussicht ist sowohl rechtlich gesichert als auch regelmäßig unentziehbar. Das bedeutet konkret für heilfürsorgeberechtigte Polizisten und Beamten der Berufsfeuerwehr, dass durch eine Anwartschaft der Eintritt in die später benötigte Private Krankenversicherung gesichert wird.
Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten, eine Anwartschaftsversicherung zu installieren: entweder eine Kleine Anwartschaft oder eine Große Anwartschaft. Bei der Kleinen Anwartschaft sichern Sie sich ausschließlich Ihren Gesundheitszustand für den späteren Beitritt in die Private Krankenversicherung, wenn Sie beihilfepflichtig werden. Eine Große Anwartschaft sichert Ihnen neben dem Gesundheitszustand auch noch Ihr Eintrittsalter. Sie treten also in Ihre später benötigte Restkostenversicherung so ein, als ob Sie diese Private Krankenversicherung in jungen Jahren abgeschlossen hätten.
Der monatliche Beitrag für eine Private Krankenversicherung berechnet sich ganz wesentlich auch nach dem Eintrittsalter. Je älter Sie sind, desto teurer wird sie. Weder bei der Kleinen noch bei der Großen Anwartschaft erfolgt dann eine erneute Gesundheitsprüfung beim Übergang in Restkostenversicherung. Kurz gesagt: die Anwartschaft ist das Ticket für die nach der aktiven Dienstzeit notwendige Beihilfeversicherung.
Eine kleine Anwartschaftsversicherung ist immer dann sinnvoll, wenn sich der Grund für die Anwartschaft nicht über einen längeren Zeitraum erstreckt. Der Grund ist hier die freie Heilfürsorge. Dies ist bei Ihnen als Polizeianwärter in der Ausbildung dann der Fall, wenn Sie nach der Ausbildung und mit Beginn des aktiven Dienstes beihilfepflichtig werden. Dann endet nämlich die Heilfürsorge. Anders als die Kleine Anwartschaftsversicherung ist die Große Anwartschaft dagegen auf einen größeren Zeitrahmen ausgelegt und nicht nur auf einen vorübergehend Zeitrahmen angelegt. Wenn Sie also bis zum Ende Ihrer Dienstzeit in das System der Heilfürsorge fallen, ist eine Große Anwartschaft dringend zu empfehlen. Man konserviert mit der Großen Anwartschaft neben dem Gesundheitszustand auch das Eintrittsalter. Das heißt man tut so, als ob Sie bereits zum Abschluss der Anwartschaft eine Private Krankenversicherung gehabt hätten. Sie treten also in die später benötigte Beihilfe-Krankenversicherung so ein, als ob Sie diese von Anfang an gehabt hätten. Die Private Krankenversicherung in der Beihilfe wird nämlich umso teurer, je älter Sie sind. Mit der Großen Anwartschaft umgehen Sie das und sichern sich Ihr „junges“ Eintrittsalter.
Ja. Es werden nämlich sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet, die später dann zu einem geringeren Beitrag in der Privaten Krankenversicherung führen. Es wird also eine Art „interner“ Sparvertrag in die Anwartschaft integriert. Hinzu kommt, dass die Beiträge für die Große Anwartschaft bei der Steuer geltend gemacht werden können.
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