Polizei Baden-Württemberg- Krankenversicherung

Was bedeutet freie Heilfürsorge ?

 

Was bedeutet freie Heilfürsorge genau ?

Heilfürsorge stellt eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Beamten dar und gehört weder in das System der gesetzlichen Krankenversicherung noch in das der Privaten Krankenversicherung.  Heilfürsorge ist exklusiv für die Berufsgruppen gedacht, deren Tätigkeit besonderen Risiken und Gefahren ausgesetzt ist. Insbesondere Polizisten und Beamte der Berufsfeuerwehr sind einem erhöhten Berufsrisiko ausgesetzt. Hier übernimmt der Dienstherr – also Bund oder Bundesland-  die entstehende Krankheitskosten. Nach dem Subsidiaritätsprinzip geht der Anspruch auf freie Heilfürsorge der Gewährung von Beihilfe vor.

 

Kommen alle Polizeibeamte und Beamte der Berufsfeuerwehr in den Genuss der freien Heilfürsorge ?

Nein. Polizisten und Berufsfeuerwehrleuten, denen aufgrund der landesrechtlichen Vorschriften kein Zugang in das System der Heilfürsorge gewährt wird, können und müssen sich entweder über eine Private Krankenversicherung mit einem sogenannten Beihilfetarif versichern (Restkostenversicherung) oder als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung.

 

Sind die Leistungen der freien Heilfürsorge mit denen der Gesetzlichen Krankenkasse vergleichbar ?

Die Leistungen der Heilfürsorge sind sehr wohl vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Gegebenenfalls werden auch Sonderleistungen übernommen. Das hängt von den aktuell gültigen Verordnungen der Länder und des Bundes ab, je nach dem wo Sie Ihren Dienst verrichten. Zu den Leistungsbereichen, in denen die Heilfürsorge nicht alle Kosten übernimmt, gehören insbesondere Sehhilfen und Zahnersatz.

 

Was zählt im wesentlichen zu den Leistungen der Heilfürsorge ?

Zu den Leistungen der  Heilfürsorge zählen unter anderem die medizinische Versorgung im Krankheitsfall (einschließlich Psychotherapie), zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz, stationäre Behandlung im Krankenhaus, medizinische Reha-Maßnahmen in entsprechenden Einrichtungen und ambulante ärztliche Versorgung mit vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen.

 

Was zahlt man für die Heilfürsorge ?

Das wird in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Heilfürsorgeleistungen werden in der Regel als sogenannte Sachbezüge auf die Besoldung angerechnet. Im Bundesbesoldungsgesetz  (§ 10 BBesG) heißt es: „Erhält ein Beamter, Richter oder Soldat Sachbezüge, so werden diese unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Wertes mit einem angemessenen Betrag auf die Besoldung angerechnet, soweit nichts anderes bestimmt ist.“ Der „angemessene Betrag“ beträgt etwa 1,5 Prozent des Soldes, allerdings ist die Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Beim Bund erfolgt kein Abzug.

 

Können Familienmitglieder ebenfalls von der Heilfürsorge profitieren?

Familienmitglieder von Heilfürsorgeberechtigten kommen nicht in den Genuss der kostengünstigen Versorgung. Wenn diese nicht sozialversicherungspflichtig sind, können sie sich entweder freiwillig gesetzlich krankenversichern oder aber privat über eine Restkostenversicherung, da dann die Beihilfestelle einen hohen Anteil übernimmt.

 

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