Die Kleine Anwartschaft sichert Ihnen den Gesundheitszustand für den späteren Eintritt in die Private Krankenversicherung. Sie macht idR dann Sinn wenn der Anwartschaftsgrund nur vorübergehender Natur ist. Eine Kleine Anwartschaft ist günstiger als eine Große Anwartschaftsversicherung.
Die Große Anwartschaft sichert Ihnen dagegen neben der Konservierung des Gesundheitszustandes auch das Eintrittsalter ab. Sie macht dann Sinn wenn die freie Heilfürsorge bis zum Dienstzeitende andauert. Ab dem Pensionsbeginn endet dann nämlich die freie Heilfürsorge und Sie werden zu 70 % beihilfepflichtig.
Gilt die Heilfürsorge auch für Polizeibeamte in Bayern im aktiven Dienst ?
Nein. Nach Beendigung der Ausbildung und mit Übernahme in den aktiven Polizeidienst, also ab dem Eintritt als Beamter auf Probe, endet die unentgeltliche Heilfürsorge und wird durch einen Beihilfeanspruch ersetzt. Ausnahme: Wenn Sie nach der Ausbildung im aktiven Dienst bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt sind, gilt die freie Heilfürsorge weiterhin für maximal 24 Monate. In dem Fall kann die Anwartschaftsversicherung weiterhin geführt werden.
Muss man zusätzlich zur Beihilfe noch eine Krankenversicherung nachweisen?
Mit der Beihilfe in Bayern erhalten Sie als aktiver Polizeibeamter einen 50 %-igen Beihilfeanspruch. Somit entsteht eine Lücke von 50 % im Krankenversicherungsschutz. Diese Lücke muss eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden. Dazu besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung. Man kann darauf nicht verzichten. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich in Bayern der Beihilfeanspruch auf 70 % sodass nur noch 30 % abgesichert werden müssen.