Polizei Baden-Württemberg- Krankenversicherung

Welche Besonderheiten gibt es in Bayern für Polizeianwärter bei der Pflegepflichtversicherung und der Anwartschaft?

 

Unterschiedliche Krankenversicherungssysteme während der Ausbildung und ab Übernahme in den aktiven Dienst

Als Polizeianwärter in Bayern genießen Sie während der Ausbildung freie Heilfürsorge. Ab der Übernahme in den aktiven Polizeidienst wird die Heilfürsorge durch einen aktiven Beihilfeanspruch ersetzt.

 

 

Für Polizeianwärter gewährt das Bundesland Bayern unentgeltliche Heilfürsorge. Aber was bedeutet freie Heilfürsorge ?

Die Freie Heilfürsorge erhalten Sie als Polizeianwärter von Ihrem Dienstherrn. Sie stellt eine besondere Form der Fürsorgepflicht dar. Kurzum ist es eine Krankenversicherung die das Bundesland Bayern seinen Heilfürsorgeberechtigten bezahlt.
Waren Sie bislang noch über Ihre Eltern familienversichert ändert sich das mit Ausbildungsbeginn im Polizeidienst. Gleichwohl müssen für die freie Heilfürsorge in Bayern keine Beiträge entrichtet werden.

 

Private Pflegepflichtversicherung

Schon mit Beginn der Ausbildung wird man als angehender Polizist auf die Notwendigkeit einer privaten Pflegepflichtversicherung hingewiesen. Die Pflegepflichtversicherung bietet sich in Kombination mit einer Anwartschaftsversicherung an bei einem Privaten Krankenversicherungsunternehmen. 

 

Freie Heilfürsorge in Bayern nur bis zum Ausbildungsende

Was ist anders in Bayern als in den meisten anderen Bundesländern, also welche Besonderheiten gibt es in Bayern für Polizeianwärter bei der Pflegepflichtversicherung und der Anwartschaft?

Anders als in den meisten Bundesländern endet mit der Übernahme in den aktiven Dienst als Polizeibeamter die freie Heilfürsorge und wird durch einen Beihilfeanspruch des Landes Bayern ersetzt. Hier muss dann eine beihilfekonforme Krankenversicherung eingerichtet werden.

 

Was sollte ich als Polizeianwärter zu Beginn meiner Ausbildung unternehmen ?

Da Sie als Polizist in der Ausbildung in Bayern eine Pflegepflichtversicherung nachweisen müssen, sollten Sie diese mit einer Kleinen Anwartschaftsversicherung kombinieren. Nur so haben Sie die Gewissheit ohne erneute Gesundheitsprüfung in die beihilfekonforme Krankenversicherung mit Ausbildungsende und Beginn des aktiven Polizeidienst eintreten zu können.

 

Was bedeutet Anwartschaft zur Privaten Krankenversicherung ?

Einfach ausgedrückt bedeutet Anwartschaftsversicherung eine Option, die man sich sichert,  zu einem bestimmten Zeitpunkt (also nach Beendigung der Ausbildung und Übernahme in den aktiven Dienst)  einen Versicherungsschutz (beihilfekonforme Restkostenversicherung) zu erhalten. Und das ohne Gesundheitsprüfung, da diese schon zum Zeitpunktes des Abschlusses der Anwartschaft erfolgt ist.

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Kleinen Anwartschaft und einer Großen Anwartschaft ?

Die Kleine Anwartschaft sichert Ihnen den Gesundheitszustand für den späteren Eintritt in die Private Krankenversicherung. Sie macht idR dann Sinn wenn der Anwartschaftsgrund nur vorübergehender Natur ist. Eine Kleine Anwartschaft ist günstiger als eine Große Anwartschaftsversicherung. 

Die Große Anwartschaft sichert Ihnen dagegen neben der Konservierung des Gesundheitszustandes auch das Eintrittsalter ab. Sie macht dann Sinn wenn die freie Heilfürsorge bis zum Dienstzeitende andauert. Ab dem Pensionsbeginn endet dann nämlich die freie Heilfürsorge und Sie werden zu 70 % beihilfepflichtig. 

 

Gilt die Heilfürsorge auch für Polizeibeamte in Bayern im aktiven Dienst ?

Nein. Nach Beendigung der Ausbildung und mit Übernahme in den aktiven Polizeidienst, also ab dem Eintritt als Beamter auf Probe, endet die unentgeltliche Heilfürsorge und wird durch einen Beihilfeanspruch ersetzt. Ausnahme: Wenn Sie nach der Ausbildung im aktiven Dienst bei der Bereitschaftspolizei eingesetzt sind, gilt die freie Heilfürsorge weiterhin für maximal 24 Monate. In dem Fall kann die Anwartschaftsversicherung weiterhin geführt werden.

 

Muss man zusätzlich zur Beihilfe noch eine Krankenversicherung nachweisen?

Mit der Beihilfe in Bayern erhalten Sie als aktiver Polizeibeamter einen 50 %-igen Beihilfeanspruch. Somit entsteht eine Lücke von 50 % im Krankenversicherungsschutz. Diese Lücke muss eine beihilfekonforme Krankenversicherung abgesichert werden. Dazu besteht sogar eine gesetzliche Verpflichtung. Man kann darauf nicht verzichten. Bei zwei oder mehr Kindern erhöht sich in Bayern der Beihilfeanspruch auf 70 % sodass nur noch 30 % abgesichert werden müssen.

 
 
 
 

Häufige Fragen

 

Sollte man als Polizeianwärter in Bayern eine Kleine oder eine Große Anwartschaft  abschließen ?

Da für Polizeianwärter in Bayern die freie Heilfürsorge mit der Ausbildung endet genügt der Abschluss einer Kleinen Anwartschaftsversicherung. Mit Übernahme ins aktive Dienstverhältnis ersetzt die Beihilfe die Heilfürsorge.

Was sollten Sie als erstes tun, wenn Sie Ihre Ausbildung beginnen ?

Möglichkeit 1 : Sie können der Gewerkschaft der Polizei (GdP) beitreten. Dort kommen Sie in den Genuss ohne Gesundheitsprüfung eine Kleine Anwartschaft  einzurichten. Die Beiträge werden von der GdP übernommen. Um eine Pflegepflichtversicherung müssen Sie sich allerdings selbst kümmern. Wir organisieren das gerne für Sie.

Kontaktieren Sie uns ( klicken Sie Kontaktaufnahme) .

Möglichkeit 2 : Sie möchten nicht der Gewerkschaft der Polizei beitreten und profitieren Sie von unserem Direktservice, indem Sie uns ebenfalls kontaktieren. (klicken Sie Kontaktaufnahme).

!  Weitere Informationen einschließlich Prämienberechnungen finden Sie auf unseren Seiten für Polizeianwärter in Bayern und Polizeibeamte in Bayern !

 

  

 

 

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