Beihilfefähige Kinder werden immer von der Beihilfe berücksichtigt. Ehepartner dann, solange sie im zweiten Kalenderjahr vor der Beantragung kein Einkommen über 18.000 Euro hatten.
Von der Niedersächsischen Landesregierung wurde die Wiedereinführung der Heilfürsorge beschlossen. Darin ist vorgesehen, dass ab dem 01.01.2017 neu in den Polizeivollzugsdienst eingestellte Beamten automatisch heilfürsorgeberechtigt werden. Alle anderen Beamten, die am 31.12.20016 keine Heilfürsorgeberechtigung haben, bekommen bis zum 31.12.2017 die Möglichkeit, in das System der Heilfürsorge zu wechseln und haben damit ein Wahlrecht. Ein Wechsel von Heilfürsorge zurück in die Beihilfe ist möglich und ist an keine Frist gebunden, allerdings nur einmal möglich und damit endgültig. Zu beachten ist, dass bei der Heilfürsorge 1,3 Prozent vom Sold abgezogen wird
Die Beihilfefähigkeit von Arzneimitteln entspricht im wesentlichen derBundesbeihilfeverordnung; eine Abweichung besteht für die Härtefallregelung für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind. Ein Gewährung im Rahmen der Beihilfe zu den Aufwendungen für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel erfolgt nur dann, wenn diese Aufwendungen zusammen mit den Eigenbehalten im Kalenderjahr eine bestimmte Belastungsgrenze nicht übersteigen. Die Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 Prozent und bei bei chronisch Kranken 1 Prozent des jährlichen Einkommens.
Wahlleistungen, also Zweibett-Zimmer und Chefarztbehandlung im Bereich der Krankenhausbehandlungen nicht von der Beihilfe umfasst. Bei stationärer Unterbringung in einem Krankenhaus zieht die Beihilfe maximal 28 Tage pro Kalenderjahr 10 Euro pro Tag von den beihilfefhigen Aufwendungen ab. Diese Lücke sollten Sie mit einer beihilfekonformen Restkostenversicherung bei einer Privaten Krankenversicherung abdecken.
Die Beihilfestelle zahlt nur dann die medizinischen Aufwendungen, wenn der Antrag auf Beihilfe innerhalb eines Jahres nach dem Entstehen der Aufwendungen bzw. dem Ausstellen der Rechnung gestellt wird. Entscheidend ist dabei bei Rezepten das Kaufdatum des Medikaments und bei Rechnungen das Datum der erstmaligen Ausstellung. Die Beihilfe ersetzt nur dann den entsprechenden Anteil, wenn die geltend gemachten finanziellen Aufwendungen mehr als 100 Euro betragen. Bei geringeren Aufwendungen ist die Beantragung einer Beihilfe zulässig, wenn eine Versäumung der Antragsfrist droht oder eine unbillige Härte entstünde.
Den erhöhten Bemessungssatz von 70 % gelten dann, wenn mindestens zwei Kinder im Familienzuschlag sind. Wenn beide Elternteile beihilfeberechtigt sind, erhält nur derjenige Elternteil den 70%igen Bemessungssatz, der den Familienzuschlag erhält. Versorgungsempfänger erhalten ebenfalls 70 % Beihilfe. Beihilfefähige Kinder erhalten 80 % Beihilfe. Eine ensprechende Restkostenversicherung, welche die Lücke auf 100 % aufstockt , ist dabei Pflicht.
Die Beihilfe leistet für Aufwendungen für zahntechnische Leistungen wie beispielsweise Keramik- oder Edekmetallfüllungen zu 40 Prozent. Bei bestimmten Indikationen sind Aufwendungen von bis zu sechs Implantate pro Kiefer beihilfefähig, in der Regel aber nur bis zu vier.
Leistungen für Heilpraktiker werden von der Beihilfe nur übernommen, wenn die Leistung in Anlage 2 zur NBhVO aufgeführt ist. Die Angemessenheit richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Eine Anerkennung bei Überschreiten des sogenannte Schwellenwerts werden nur ausnahmsweise von der Beihilfe anerkannt.
Pro Kalenderjahr werden Aufwendungen zur Prävention für bis zu zwei Kurse von der Beihilfe ersetzt. Dabei ist Voraussetzung, dass die Gesetzliche Krankenkasse diesen Präventionskurs als förderfähig anerkennt . Maximal erstattet die Beihilfe dabei 75 Euro pro Kurs.